Wo Sie Ihre Datev-Rechnungen per Lastschrift einziehen lassen können

Um Ihre von DATEV an Sie gestellten Rechnungen per Lastschrift (Einzugsermächtigung) einzuziehen, gibt es je nach Ihrer Vertragsart und Kundenstatus mehrere Möglichkeiten. Hier sind die gängigen Schritte und Anlaufstellen:


1. Über das DATEV-Kundenportal oder Ihren Online-Dienst

Viele DATEV-Kunden haben Zugang zu einem Online-Portal (z. B. über die DATEV-Online-Plattform, DATEV-Kleinbetragsüberweisung oder Ihr Steuerberatungssoftware-Konto). Dort können Sie Ihre Zahlungsart meist direkt ändern:

  • Melden Sie sich im DATEV-Kundenbereich an.
  • Suchen Sie nach „Zahlungseinstellungen“, „Mein Konto“ oder „Rechnungen verwalten“.
  • Wählen Sie bei der gewünschten Rechnung oder unter allgemeinen Zahlungsdaten die Option „Lastschrift“ bzw. „Einzugsermächtigung“.
  • Geben Sie Ihre IBAN und Bankleitzahl/BIC ein.
  • Bestätigen Sie den Hinweis zur Einzugsermächtigung (meist ist ein Hinweis oder Mandatstext vorgegeben).

Hinweis: Wenn Sie ein DATEV-Konto für Kleinbetragsüberweisungen oder Daueraufträge nutzen, ist dies oft der schnellste Weg.


2. Per schriftlicher Einzugsermächtigung an DATEV senden

Falls kein Online-Portal verfügbar ist, können Sie ein formelles Lastschriftmandat an DATEV senden:

  1. Fordern Sie ein Mandatsformular an
    • Senden Sie eine E-Mail an DATEV (z. B. service@datev.de) mit der Bitte um ein Lastschriftermächtigungsformular.
    • Alternativ können Sie auch auf der offiziellen DATEV-Website nach Vorlagen suchen.
  2. Ausfüllen und abschicken
    • Füllen Sie das Formular mit allen erforderlichen Daten aus:
      • Kontoinhaber
      • IBAN
      • BIC/BLZ
      • Verwendungszweck (z. B. „Einzug von DATEV-Rechnungen“)
    • Unterschreiben Sie das Mandat.
    • Senden Sie es per Post (empfohlen mit Rückschein) oder per E-Mail als Scan an DATEV.
  3. Bestätigung abwarten
    DATEV bestätigt den Erhalt und setzt das Mandat um. Ab der nächsten Rechnung wird der Betrag automatisch von Ihrem Konto abgebucht.

3. Über Ihre Bank (falls Sie ein Dauerauftrag einrichten möchten)

Falls Sie DATEV die Einzugsermächtigung bereits erteilt haben und nur den automatischen Abruf regeln möchten:

  • Richten Sie bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag ein, der jeweils am Fälligkeitstag den Betrag von DATEV von Ihrem Konto überweist.
  • Voraussetzung: Sie benötigen die genauen BetragshöheVerwendungszweck bzw. Referenznummer der Rechnung.

Dieser Weg eignet sich nur, wenn DATEV keine direkte Lastschriftabwicklung anbietet und Sie einzelne Beträge manuell überweisen möchten.


4. Kontaktaufnahme mit DATEV direkt

Falls Sie unsicher sind, wo Sie das Mandat einreichen sollen, ist der DATEV-Kundenservice die beste Anlaufstelle:

  • Telefonisch: Rufen Sie die DATEV-Hotline an (je nach Region unterschiedlich – auf Ihrer letzten Rechnung oder auf datev.de finden Sie die passende Nummer).
  • E-Mail: Schreiben Sie an service@datev.de oder die speziell für Ihre Region zuständige E-Mail-Adresse.
  • Schreiben Sie auf:
    • Ihre Kundennummer (falls vorhanden)
    • Rechnungsnummer(n)
    • Eine klare Bitte, das Mandat für Lastschriftabzüge einzurichten

DATEV wird Ihnen dann umgehend die richtigen Unterlagen zuschicken oder den Prozess online abschließen.


Wichtige Hinweise

  • Achtung bei der IBAN: Stellen Sie sicher, dass Ihre IBAN aktuell und korrekt ist. Falsche Angaben führen zu Rückbuchungen.
  • Mandatsdauer: Ein Lastschriftmandat ist in der Regel unbefristet, solange Sie es nicht schriftlich widerrufen. Sie können das Mandat jederzeit kündigen, wenn Sie dies zukünftig nicht mehr nutzen möchten.
  • Fälligkeitstermine beachten: DATEV-Rechnungen haben meist einen konkreten Fälligkeitstermin (oft innerhalb von 14 Tagen). Das Mandat muss spätestens vor diesem Termin vorliegen, damit der Einzug funktioniert.

Zusammenfassung der nächsten Schritte für Sie

  1. Prüfen Sie, ob Sie Zugang zum DATEV-Online-Portal haben. Dort ist die Änderung meist in wenigen Minuten erledigt.
  2. Falls nicht, fordern Sie ein Lastschriftermächtigungsformular bei DATEV an und senden Sie es unterschrieben zurück.
  3. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich direkt per E-Mail oder Telefon an den DATEV-Kundenservice.

Damit können Sie Ihre Rechnungen bequem und sicher per Lastschrift begleichen.

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