2003 wurde das Urheberrecht erweitert, so dass das Umgehen eines Kopierschutzes seitdem verboten ist. Im entsprechenden [URL=“http://bundesrecht.juris.de/urhg/__95a.html“][COLOR=#0000ff]Paragraphen 95a[/COLOR][/URL] des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte heißt es folgerichtig: „Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.“
[URL=“http://www.computerbase.de/news/wirtschaft/recht_gesetz/2009/mai/neue_petition_kopierschutz/“]Weiterlesen in der Qulle[/URL]Hier direkt zur Petition
[URL]https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=4006[/URL]