Das Arbeitszimmer und die Steuer

Wer häufig zu Hause arbeitet, der hat derzeit nur wenig Chancen, die Kosten dafür von der Steuer absetzen zu können. Doch gegen die derzeit gültige Regelung laufen einige wegweisende Prozesse.

Es betrifft Architekten und Anwälte, Gewerbetreibende, Lehrer und Außendienstmitarbeiter: Sie alle sind in ihrer Arbeit auf ein häusliches Arbeitszimmer angewiesen. Bis Ende 2006 konnten sie die Kosten dafür ganz oder zum Teil bei der Steuer geltend machen. Seit Anfang 2007 hat der Gesetzgeber einem Steuerabzug enge Grenzen gesetzt. Jetzt lassen mehrere vor Bundesgerichten anhängige Verfahren die Betroffenen hoffen.

Ein Lehrer-Ehepaar aus Varel in Niedersachsen zum Beispiel wollte sich mit der neuen Regelung nicht abfinden. Nach ihr sind Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann absetzbar, wenn sie den «beruflichen oder betrieblichen Mittelpunkt» der Arbeit darstellen, so steht es im Gesetz. In voller Höhe können also nur noch wenige ihre Kosten absetzen. Und das «beschränkte Absetzen» bis zu einer Grenze von 1250 Euro pro Jahr ist im Rahmen der Neuregelung entfallen – es gilt das Prinzip «Alles oder Nichts».

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Meinung:
Na doll! Und was kommt als nächstes? Dann darf der Maler wohl auch keine Pinsel mehr absetzen? *kopfschüttel*

2 Antworten auf „Das Arbeitszimmer und die Steuer“

  1. [b]AW: Das Arbeitszimmer und die Steuer[/b]

    Moin!

    [quote=“blueberry, post: 41198″]
    Meinung:
    Na doll! Und was kommt als nächstes? Dann darf der Maler wohl auch keine Pinsel mehr absetzen? *kopfschüttel*[/QUOTE]

    Wenn du mal drei Minuten nachdenkst und nicht alles direkt durch die „Die sind ja wohl alle doof“-Brille siehst, fällt dir vielleicht auf, dass der Gedanke gar nicht mal so blöd ist, den der Gesetzgeber mit der gesetzlichen Regelung verfolgt (wenngleich er in der jetzigen Fassung eventuell ein wenig zu weitgehend ist).

    Denn: Es soll letztlich verhindert werden, dass Wohn-/Nutzfläche, die vielleicht sogar reell tatsächlich noch mit nicht arbeitsorientierter Nutzung beansprucht wird, dennoch steuerlich geltend gemacht werden kann. Das hätte nämlich zur Folge, dass plötzlich jeder der auch nur den Hauch einer Chance hätte, sein „Arbeitszimmer“ versucht abzusetzen, auch wenn er da vielleicht nur zwei Mal im Monat Rechnungen drin überweist, es den Rest der Zeit aber einfach nur ein allgemeines Computer-, Lese-, was-auch-immer-Raum ist.

    Die Folge dieser – sicherlich für den Bürger angenehmen – offenen Regelung wäre jedoch, dass die Steuereinnahmen massiv sinken würden, da ja jeder dieses „Arbeitszimmer“ anrechnen lassen würde. Und nun kannst du dich fragen, woher generell die Gelder für Investitionen jeglicher Art kommen und ob der nächste Schritt des Gesetzgeber wäre, diese Mindereinnahmen wieder auszugleichen – und damit die Allgemeinheit(!) zu belasten.

    Na, fällt dir dabei was auf?

    Übrigens, was die Lehrer betrifft: Warum können diese eigentlich nicht die ihnen schon zustehenden Arbeitsräume, also Lehrerzimmer, Büros etc. nutzen, sondern „müssen“ ihre Arbeit zu Hause erledigen? Das mal so als Gegenfrage zu dieser „schreienden Ungerechtigkeit“…

  2. [b]AW: Das Arbeitszimmer und die Steuer[/b]

    Wie bei allem gibts auch hier wieder ein Pro und ein Contra. Ich fänds toll, wenn man das Arbeitszimmer noch absetzen könnte, und sei es nur prozentual oder so, je nachdem, wieviel Zeit man da verbringt (ja, ich weiß, das soll erstmal einer nachprüfen). Ich hatte früher ein Arbeitszimmer, wo wirklich nur der Kram drin war, den ich für meine Freiberuflichkeit brauche. Ich bin zwar zu bestimmt 75% der Zeit dafür draußen unterwegs, habe aber dennoch genug Papierkram, der dabei anfällt und bearbeitet werden muß. Außerdem konnte ich da immer sämtliche benötigten Materialien und Vorräte lagern. Von daher fand ich es natürlich toll, daß ich dieses Zimmer absetzen konnte.

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