Bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf, und auch Kollegen sollten sich nicht finanziell aneinander binden. Diese Lehre zumindest könnten drei Niedersachsen ziehen, die alle Anspruch auf einen Lottogewinn erheben.[/B]
Drei Arbeitskollegen haben sich wegen eines Lottogewinns kräftig verkracht. Eigentlich bilden sie eine Tippgemeinschaft. Doch nun muss vor Gericht verhandelt werden, ob diese Gemeinschaft auch für den Gewinn von rund 1,7 Millionen Euro gilt.
Ein Vergleich vor dem Landgericht Hildesheim deswegen ist am Donnerstag gescheitert. Die drei Arbeitskollegen konnten sich nicht einigen. Zwei von ihnen sehen sich als alleinige Gewinner der Summe. Der dritte fühlte sich ausgebootet und hatte Strafanzeige wegen Vorenthaltens seines Anteils erstattet.
Der geteilte Gewinn wurde von den Konten der beiden Kollegen gepfändet und die beiden Männer wegen Betrugs angeklagt. Mit einer Gegenklage wollen sie nun ihren Gewinn zurückbekommen. Sie behaupten, der dritte sei bei dem Spiel im Sommer 2008 nicht dabei gewesen.
Quelle: netzeitung.de
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[b]AW: Es geht um 1,7 Millionen Euro[/b]
Na bei so viel Kohle würd ich auf meinen Anteil auch nicht sang- und klanglos verzichten…