Wie viel kostet ein Notar?

Die Kosten eines Notars in Deutschland richten sich nach dem Gegenstandswert (z. B. Nachlasswert, Kaufpreis, Vertragssumme) und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Die Gebühren sind gesetzlich festgesetzt und können nicht frei verhandelt werden.

Hier eine Übersicht der typischen Notarkosten in verschiedenen Fällen:


1. Beurkundung eines Testaments

  • Einfaches Einzeltestament: ca. 100–300 €
  • Gemeinschaftliches Testament (Ehepaare): ca. 200–500 €
  • Erbvertrag: ca. 500–1.500 € (abhängig vom Vermögen)

2. Erbscheinsantrag über einen Notar

  • Falls der Notar den Antrag stellt, fallen ca. 1–2 Gebühren nach GNotKG an.
  • Beispiel bei einem Nachlass von 100.000 €:
    • 1,0-Gebühr (ca. 300–500 €)
    • Plus Auslagen (Porto, Kopien, etc.)

3. Erbausschlagung (notarielle Beurkundung)

  • Kosten: ca. 50–200 € (abhängig vom Nachlasswert)

4. Kaufvertrag für Immobilien

  • Kaufpreis bis 500.000 €: ca. 1,5–2 % des Kaufpreises
  • Beispiel bei 300.000 €: ca. 4.500–6.000 €

5. Grundbuchänderungen (z. B. Eigentumsübertragung)

  • Eintragung ins Grundbuch: ca. 0,5–1 % des Grundstückswerts
  • Beispiel bei 200.000 €: ca. 1.000–2.000 €

6. Gesellschaftsgründungen (GmbH, UG)

  • GmbH-Gründung (Stammkapital 25.000 €): ca. 500–1.000 €
  • UG-Gründung (1 € Stammkapital): ca. 300–600 €

7. Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

  • Einfache Vorsorgevollmacht: ca. 50–150 €
  • Kombiniert mit Patientenverfügung: ca. 100–300 €

Wie werden die Notarkosten berechnet?

Die Gebühren richten sich nach: ✅ Gegenstandswert (z. B. Kaufpreis, Nachlasswert) ✅ Gebührensatz (z. B. 1,0-Gebühr, 2,0-Gebühr) ✅ Anzahl der Seiten (bei längeren Verträgen)

Beispielrechnung für ein Testament (Nachlasswert 200.000 €):

  • 1,0-Gebühr (nach GNotKG-Tabelle) ≈ 400 €
  • Plus 19 % MwSt. ≈ 76 €
  • Gesamtkosten ≈ 476 €

Kann man Notarkosten sparen?

✔ Einfache Testamente können auch handschriftlich verfasst werden (kein Notar nötig).
✔ Online-Notare bieten manchmal günstigere Preise.
✔ Mehrere Urkunden gleichzeitig beurkunden lassen (z. B. Testament + Vorsorgevollmacht).

Falls Sie eine konkrete Kostenberechnung benötigen, können Sie mir den Gegenstandswert nennen, und ich helfe Ihnen mit einer Schätzung! 😊

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