In Deutschland sind Mahngebühren nicht gesetzlich festgeschrieben, aber es gibt klare Grenzen, was Gläubiger (z. B. Unternehmen, Vermieter, Inkassobüros) berechnen dürfen. Die Höhe hängt davon ab, ob es sich um eine private Mahnung oder eine Inkassoforderung handelt. Hier die wichtigsten Regeln:
1. Mahngebühren bei privaten Mahnungen (z. B. von Unternehmen oder Privatpersonen)
- Keine gesetzliche Gebührenpflicht: Ein Gläubiger darf keine pauschalen Mahngebühren berechnen, nur weil er eine Mahnung schreibt. Die Kosten für eine einfache Mahnung (z. B. Porto, Druck) sind minimal und dürfen nicht einfach weitergegeben werden.
- Ausnahme: Vertragliche Vereinbarung Wenn im Vertrag (z. B. AGB) eine Mahngebühr vereinbart wurde, darf diese erhoben werden – aber nur, wenn sie angemessen ist.
- Beispiel: Ein Online-Shop darf in den AGB eine Mahngebühr von z. B. 5–10 € festlegen, aber nicht 50 €.
- Grenze: Die Gebühr muss im Verhältnis zur Forderung stehen (z. B. keine 20 € Mahngebühr bei einer 30 € Rechnung).
2. Inkassogebühren (wenn ein Inkassobüro eingeschaltet wird)
- Gesetzliche Regelung: Inkassobüros dürfen nur bestimmte Gebühren berechnen, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt sind.
- Grundgebühr: 1,3-facher Gebührensatz (bei Forderungen bis 500 €).
- Beispiel:
- Bei einer Forderung von 100 € darf das Inkassobüro maximal ca. 13–20 € Gebühren berechnen.
- Bei 500 € sind es etwa 30–50 €.
- Wichtig: Inkassobüros dürfen keine zusätzlichen “Bearbeitungsgebühren” oder überhöhten Pauschalen verlangen.
- Unzulässige Praktiken:
- Doppelte Gebühren: Wenn der Gläubiger selbst schon Mahngebühren berechnet hat, darf das Inkassobüro nicht nochmal extra Gebühren aufschlagen.
- Überhöhte Forderungen: Inkassobüros versuchen manchmal, unberechtigte Gebühren durchzusetzen – hier lohnt sich ein Widerspruch!
3. Mahngebühren bei gerichtlichen Mahnbescheiden
- Gerichtskosten: Wenn ein Gläubiger einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt, fallen gerichtliche Gebühren an (nach dem Gerichtskostengesetz).
- Beispiel:
- Bei einer Forderung von 500 € kostet der Mahnbescheid ca. 35 €.
- Bei 1.000 € sind es ca. 55 €.
- Diese Kosten werden dem Schuldner in Rechnung gestellt, wenn er nicht widerspricht.
- Beispiel:
4. Was tun, wenn die Mahngebühren zu hoch sind?
- Prüfen, ob die Gebühren berechtigt sind:
- Gibt es eine vertragliche Grundlage (z. B. AGB)?
- Handelt es sich um ein Inkassobüro? Dann dürfen nur RVG-Gebühren berechnet werden.
- Widerspruch einlegen:
- Schreiben Sie dem Gläubiger oder Inkassobüro, dass Sie die Gebühren für unrechtmäßig halten.
- Beispielformulierung: > “Ich bestreite die berechneten Mahngebühren in Höhe von [Betrag], da diese nicht vertraglich vereinbart wurden und unangemessen hoch sind. Bitte legen Sie eine rechtliche Grundlage für diese Forderung vor.”
- Zahlung unter Vorbehalt:
- Falls Sie die Hauptforderung anerkennen, aber die Gebühren nicht, können Sie den Hauptbetrag zahlen und die Gebühren anfechten.
- Rechtliche Hilfe:
- Bei Streitigkeiten mit Inkassobüros können Verbraucherzentralen oder Anwälte helfen.
Zusammenfassung: Was ist erlaubt?
| Art der Mahnung | Erlaubte Gebühren | Unzulässig |
|---|---|---|
| Private Mahnung | Nur bei vertraglicher Vereinbarung (z. B. 5–10 €) | Pauschale Gebühren ohne Grundlage |
| Inkassomahnung | RVG-Gebühren (1,3-facher Satz) | Überhöhte “Bearbeitungsgebühren” |
| Gerichtlicher Mahnbescheid | Gerichtskosten (ca. 35–55 €) | Private Mahngebühren zusätzlich |
Falls Sie eine konkrete Mahnung mit Gebühren vorliegen haben, können Sie mir gerne Details nennen – ich helfe Ihnen, zu prüfen, ob die Forderung rechtmäßig ist!