Was ein nominierter Manager gemäß Teil 21 G wissen muss

Als nominierter Manager (oft im Rahmen von Unternehmen, die unter besondere Aufsichts­pflichten fallen, beispielsweise im Finanzdienstleistungssektor, Versicherungen, Kaplan­dienstleister oder bei Gesellschaften mit staatlicher Beteiligung) sind Sie rechtlich und verpflichtungstechnisch verantwortlich, bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten zu besitzen. Teil 21 G bezieht sich üblicherweise auf spezielle Vorschriften in Gesetzen, die die Pflichten von Managern regeln – beispielsweise im Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), im Kreditwesengesetz (KWG), im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) oder in branchenspezifischen Vorschriften (wie dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)).

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Wissensbereiche, die ein nominierter Manager gem. Teil 21 G beherrschen sollte:


1. Grundlegende Rechtskenntnisse

  • Anwendbare Gesetze und Vorschriften
    Sie müssen alle für das Unternehmen relevanten Gesetze und behördlichen Vorgaben kennen. Dazu gehören:

    • Gesellschaftsrecht (z. B. Aktiengesetz – AktG, GmbH-Gesetz – GmbHG)
    • Aufsichtsrecht (z. B. KWG für Banken, VAG für Versicherungen, WpHG für Wertpapierhäuser)
    • Compliance-Gesetze (z. B. Geldwäschegesetz – GwG, DSGVO/Datenschutz-Grundverordnung)
    • KonTraG und ** Corporate-Governance-Richtlinien**
  • Teil 21 G im Detail
    Wenn Teil 21 G Teil eines spezifischen Gesetzes ist (z. B. § 21 des KWG oder einer ähnlichen Vorschrift), müssen Sie dessen konkrete Anforderungen kennen, etwa:

    • Pflichten zur Risikoüberwachung
    • Berichterstattung gegenüber der Aufsichtbehörde (z. B. BaFin)
    • Einhaltung von Kapitaladequanz- oder Melde­pflichten
    • Verantwortung bei Compliance-Verstößen

2. Compliance und Risikomanagement

  • Interne Compliance-Programme
    Sie müssen die internen Compliance-Richtlinien des Unternehmens verstehen und sicherstellen, dass diese umgesetzt werden. Dazu zählen:

    • Anti-Geldwäsche‑Regeln (z. B. Kundenerkennung, Transaktionsüberwachung)
    • Datenschutz (DSGVO)
    • Wettbewerbsrecht (z. B. Kartellrecht)
    • Hinweisgeber­richtlinien
  • Risikomanagement
    Sie sind verpflichtet, Geschäftsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu steuern. Dazu gehören:

    • Finanzielle Risiken (Liquiditäts-, Kredit-, Marktpreis­risiken)
    • Operative Risiken (Prozess- und IT‑Risiken)
    • Reputations­risiken
    • Rechtliche Risiken

3. Unternehmensführung und interne Prozesse

  • Aufgaben des Managements
    Sie müssen wissen, welche operativen und strategischen Aufgaben Ihr Aufgabengebiet umfasst, z. B.:

    • Überwachung von Finanz­planungen und Jahresabschlüssen
    • Kontrolle von Investitions­entscheidungen
    • Führung von Tochtergesellschaften oder Niederlassungen
  • Interne Kontrollsysteme
    Sie müssen verstehen, wie interne Kontrollen (z. B. Trenn­ung von Aufgaben, Vier‑Augen‑Prinzip) funktionieren und Mängel abstellen können.
  • Berichterstattung
    Sie wissen, wann und an wen Berichte zu senden sind (z. B. an den Aufsichtsrat, die Geschäftsführung, die BaFin). Dazu gehören insbesondere:

    • Regelmäßige Risikobilanzen
    • Aktuelle Markt­entwicklungen
    • Verstöße oder Unregelmäßigkeiten

4. Kenntnisse über Aufsichtsbehörden und Meldepflichten

  • Kompetente Aufsichtsbehörde
    Sie kennen die zuständige Behörde (z. B. BaFinBafinBundesbank oder Landes­finanzbehörden) und deren Kontaktpunkte.
  • Melde­pflichten
    Sie wissen, welche Vorgänge umgehend zu melden sind, beispielsweise:

    • Verdacht auf Geldwäsche (§ 42 GwG)
    • Erhebliche Geschäfts­risiken oder Sicherheitslücken
    • Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften

5. Persönliche Qualifikationen und Fortbildung

  • Mindestanforderungen
    Teils werden spezielle Qualifikationen gefordert, z. B.:

    • Berufserfahrung in der Branche (z. B. mehrere Jahre im Finanzdienstleistungssektor)
    • Abschlüsse (z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Fachwirt)
    • Zertifizierungen (z. B. Compliance-Zertifikate nach § 21 KWG)
  • Weiterbildung
    Sie sind verpflichtet, regel­mäßig Weiterbildungen zu besuchen, um mit Änderungen in Gesetzen, Richtlinien und Branchenthemen Schritt zu halten (z. B. neue Fassungen des KWG, DSGVO-Updates).

6. Haftungsbewusstsein

Sie verstehen, dass Personenhaftung besteht, wenn:

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße begangen werden (z. B. Nicht‑Einhaltung von Melde­fristen).
  • Falsche oder unvollständige Berichte an die Aufsichtsentbehörde übermittelt werden.
  • Risiken nicht rechtzeitig erkannt oder gemeldet werden.

Wichtige praktische Schritte

  1. Lesen Sie das Gesetz
    Identifizieren Sie, um welches Gesetz es sich bei Teil 21 G handelt (z. B. § 21 KWG, § 21 GwG usw.) und lesen Sie den Wortlaut genau.
  2. Interne Richtlinien prüfen
    Fordern Sie die aktuellen Compliance-Richtlinien und Risikomanagement‑Handbücher Ihres Unternehmens an.
  3. Kontakt zur Aufsicht
    Setzen Sie sich mit der zuständigen Aufsichtsbehörde (z. B. BaFin) in Verbindung, um klären zu lassen, welche konkreten Anforderungen an Sie als nominierter Manager gestellt werden.
  4. Fortbildung organisieren
    Nutzen Sie anerkannte Weiterbildungsanbieter (z. B. IHKDEKRADKV-Schule) fürCompliance- und Risikomanagement-Kurse.
  5. Rechtsberatung
    Bei Unsicherheiten konsultieren Sie einen Fachanwalt für Gesellschaftsrecht oder Finanzrecht, um Ihre Pflichten konkret abzuklären.

Zusammenfassung

Als nominierter Manager gemäß Teil 21 G müssen Sie Recht, Compliance, Risikomanagement, interne Prozesse und Aufsichtspflichten umfassend kennen und aktiv umsetzen. Die genauen Anforderungen hängen vom jeweiligen Gesetz und der Branche ab. Regelmäßige Weiterbildung und das Bewusstsein für Ihre Haftung sind unerlässlich.

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