Wahl zum Bundespräsidenten

Schlappe für Wulff im ersten Durchgang.

[U]Stimmenverteilung:[/U]

600 Stimmen für Wulff
499 Stimmen für Gauck
126 Stimmen für Jochimsen

Die absolute Mehrheit liegt bei 623 Stimmen. Die Bundesversammlung hat 1244 Mitglieder.

[U]Verteilung:[/U]

496 CDU/CSU
333 SPD
129 Grünen
148 FDP
124 Linke
14 Sonstige

Der zweite Wahlgang fängt um 15.15 Uhr an.

14 Antworten auf „Wahl zum Bundespräsidenten“

  1. [b]AW: Wahl zum Bundespräsidenten[/b]

    Um 16.30 Uhr ist der zweite Wahldurchgang beendet. Zur Erinnerung, CDU/CSU und die FDP haben zusammen 644 Stimmen, 623 werden benötigt.

  2. [b]AW: Wahl zum Bundespräsidenten[/b]

    Moin!

    Schöne Grüße aus dem Reichsttag, wenn auch nicht als Wahlmann – dafür ist das Buffet gut. 🙂 Die Stimmung ist hingegen sehr gemischt. Jetzt ist warten angesagt…

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  3. [b]AW: Wahl zum Bundespräsidenten[/b]

    Schöne Grüße zurück … bin schon auf 17 Uhr gespannt. Hat sich ja dann doch etwas verspätet die Auswertung.

  4. [b]AW: Wahl zum Bundespräsidenten[/b]

    Hmm… Auf den Fluren geht gerade das Gerücht, dass SPD, Grüne und Linke entgegen der bisherigen Ansagen nun eventuell doch eiene gemeinsame neue Kandidatin stellen wollen: Frau Schwan.

    Ich kann es nicht glauben, falls das wirklich passieren sollte…

  5. [b]AW: Wahl zum Bundespräsidenten[/b]

    Puh… Hat sich wohl gerade als falsch heraus gestellt. Ausserdem wird nun auch das grosse Buffet gleich eröffnet.

  6. [b]AW: Wahl zum Bundespräsidenten[/b]

    Das stieß ja auch allgemeinen Beifall. Guten Hunger! 😉

    Dann ist die Wahl von Christian Wulff ja ziemlich wahrscheinlich. Aber ein äußerst schwaches Ergebnis für unsere Regierung und mal wieder Armutszeugnis der Linkspartei.

  7. [b]AW: Wahl zum Bundespräsidenten[/b]

    Wen hättet ihr denn gewählt, wenn ihr gekonnt hättet? Ich wäre mir ehrlich gesagt auch nicht sicher gewesen. Wobei so rein von der finanziellen Seite, wäre wohl Gauck die bessere Wahl gewesen. Mal rein von der durchschnittlichen Lebenserwartung gesehen ^^

  8. [b]AW: Wahl zum Bundespräsidenten[/b]

    Eindeutig für Gauk. Schon alleine deswegen, weil er zu keiner Partei gehört. Und weil die Linke so sehr gegen ihn war…

  9. [b]AW: Wahl zum Bundespräsidenten[/b]

    Auch Gauck. Der Wulff ist ein Weichei ohne eigene Meinung und tanzt nach der Pfeife der CDU.

  10. [b]AW: Wahl zum Bundespräsidenten[/b]

    Moin!

    [quote=“Ravenheart, post: 52431″]Auch Gauck. Der Wulff ist ein Weichei ohne eigene Meinung und tanzt nach der Pfeife der CDU.[/QUOTE]

    Ich kenne Wulff ja nun schon ein paar Jahre persönlich und ein Weichei ist er wahrlich nicht. Eher trifft es da die häufig genannte Kritik der „Beliebigkeit“, wobei ich da eher von Konsensfähigkeit sprechen würde, die als MP aber gar nicht unpraktisch war.

    Falsch ist aber in jedem Fall der Vorwurf, dass er nach Pfeife der CDU tanzt. Natürlich schwimmt er in gewissem Maße mit dem Strom, sonst hat man es auch schwer, überhaupt in eine bestimmte Position zu kommen. Jedoch war es auch Wulff, der schon frühzeitig gegen Inhalte von Kohl angegangen ist und sich auch später immer wieder mit Merkel aufgerieben hat. Nicht ohne Grund war es ihr ja daher auch so lieb, dass sie Wulff so loswerden konnte. Nachdem u.a. Koch seinen Weggang angekündigt hatte, war damit auch der letzte der „gefährlichen“ Landessfürsten abgeschoben und somit keine Gefahr mehr. Alle die nun in erster Landesreihe stehen, werden eine ganze Zeit brauchen, bis sie Merkel gefährlich werden können. Davon sind Mappus, McAllister und Co. nämlich noch weit entfernt.

    Und auch auf Bundesebene gibt es da im Moment nicht so viele: Ursula vdL könnte ihr zwar gefährlich werden, hat aber wohl (noch?) nicht so den Hand zum Rebellieren. Schäuble ist quasi raus. Bleiben eher Rivalen in der CSU…

  11. [b]AW: Wahl zum Bundespräsidenten[/b]

    Ich hätte da noch eine amüsante Anmerkung zum Thema:
    [url]http://bundeswulff.wordpress.com/[/url]
    -> angeblich ist die Wahl ja gar nicht rechtens …
    Kann denn das stimmen? Weiss da jemand von euch Bescheid?

  12. [b]AW: Wahl zum Bundespräsidenten[/b]

    Moin!

    [quote=“xmat, post: 52446″]Ich hätte da noch eine amüsante Anmerkung zum Thema:
    [url]http://bundeswulff.wordpress.com/[/url]
    -> angeblich ist die Wahl ja gar nicht rechtens …
    Kann denn das stimmen? Weiss da jemand von euch Bescheid?[/QUOTE]

    Japp, ist Blödsinn. Muss ich es näher ausführen?

    Als Kurzabriss:
    Der Kernaussage zur Konstitution des Landtages in NRW ist nicht korrekt.

    „In der Landesverfassung des Landes NRW steht denn auch nicht geschrieben, dass bis zur Wahl eines neuen Präsidiums die alten Präsidenten geschäftsführend weiter tätig sind, sondern das alte Präsidium geschäftsführend im Amt bleibt.“

    Darüber steht sogar der zitierte Artikel 38 der Landesverfassung von NRW:
    „(2) Bis zur Wahl des neuen Präsidiums führt das bisherige Präsidium die Geschäfte weiter.“

    Es folgt:
    „Während der konstituierenden Sitzung des nordrhein-westfälischen Landtages am 09.06.2010 wäre es die erste Aufgabe gewesen, ein neues Präsidium aus der Mitte der anwesenden Landtagsabgeordneten zu wählen.“

    Was auch nicht korrekt ist. Denn Art. der LV von NRW sagt:
    „(1) Der Landtag wählt den Präsidenten, dessen Stellvertreter und die übrigen Mitglieder des Präsidiums. Er gibt sich seine Geschäftsordnung.“

    Dies ist einfach nur eine Rechtsnorm, die die Ordnung im Landtag regelt. Es steht eben nicht dort, dass die Wahl *unverzüglich* nach einer Neuwahl stattzufinden hat.

    Der danach folgende – verzeih – Blödsinn, dass u.a. Regina van Dinther den Plenarsaal nicht mehr hätte betreten dürfen ist dann nur noch an den Haaren herbeigezogen, denn da widerspricht der Autor ja sogar sich selbst: Entweder ist das alte Präsidium noch im Amt oder eben nicht, aber im Amt und den Plenarsaal nicht betreten dürfen geht nicht.

    Das ganze lässt sich aber auch anders zusammenfassen: Vorrangig ist das Kontinuitätsprinzip, dass Bund und Ländern die Aufrechterhaltung einer Regierung ermöglichen soll, inkl. aller dazu notwendigen Organe, d.h. u.a. inkl. der Plenarsitzungen, notwendiger Ausschüsse etc.
    Ganz kurz gesagt, bleibt also – bis auf die Zusammensetzung des Landtages – bei den Organen alles beim Alten, weswegen ja auch Rüttgers im Amt geblieben ist, ebenso wie der Rest der Landesregierung. All dies erfolgt so lange, bis eben ein neuer MP, ein neues Präsidium oder wer/was auch immer gewählt wurde.
    Würde eine – wie auch immer herbeigeführte – Nichtwahl eines Präsidiums (Auslösen des Feueralarms, Bombendrohung, Störung der Plenarsitzung, …) die Folge haben, dass das Präsidium sodann unbesetzt wäre, würden ja zwei Dinge passieren:
    1. Diese Störung würde dazu führen, dass das alte Präsidium spätestens nach der Sitzung nicht mehr im Amt wäre und kein neues Präsidium gewählt wurde. Weitere Amtsgeschäfte wären nicht mehr möglich.
    2. Viel schlimmer: Da es kein Präsidium mehr gibt, kann dieses auch nicht mehr ordnungsgemäß zur Sitzung des Landtages laden. Mit anderen Worten: Es ist *gar kein* Amtsgeschäft mehr möglich, inkl. Wahlen des Präsidiums etc. Oder anders gesagt: Landtag zu. 😉

  13. [b]AW: Wahl zum Bundespräsidenten[/b]

    [quote=“LostSoul, post: 52447″]Moin!
    Japp, ist Blödsinn. Muss ich es näher ausführen? [/QUOTE]

    Im Landtag von Nordrhein-Westfalen hätte der 2. Vizepräsident des Landtags der 14. Wahlperiode, Oliver Keymis (FDP), den Präsidiumsvorsitz bis zur Neuwahl eines Präsidiums übernehmen müssen, mit der 3. Vizepräsidentin der 14. Wahlperiode, Angela Freimuth (FDP) als Vertreterin bzw. Vizepräsidentin, da beide mit einem Mandat für den 15. Landtag von Nordrhein-Westfalen ausgestattet waren und demzufolge die ranghöchsten Vertreter der ehemaligen Präsidentin und des ehemaligen 1. Vizepräsidenten des Landtages waren und somit ein verfassungsgemäßes Präsidium repräsentieren hätten können und müssen.

    Der Landtag oder auch der Bundestag ist eine Volksvertretung und vertritt das Volk des jeweiligen Bundeslandes.

    Gemäß Art 20 Abs. 2 Satz 2, 1. Halbsatz des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland wird die Volksvertretung “vom Volke in Wahlen und Abstimmungen” gewählt, also mit einem Mandat ausgestattet, welches in aller erster Linie ihre Unabhängigkeit gegenüber Weisungen garantiert.

    Demzufolge hat jedes Landtagsmitglied oder Bundestagsmitglied, also auch sein Präsidium, mit einem Mandat ausgestattet zu sein. Ansonsten wären Wahlen obsolet.

    Ohne Mandat keine Befugnis zur Volksvertretung. Ohne Mandat keine Berechtigung zur Abstimmung. Ohne Mandat kein Zutritt zum Plenarsaal. Ohne Mandat keine Befugnis zur Wahrnehmung von Funktionen der Volksvertretung.

    Siehe dazu auch: Chronologie eines Staatsstreiches ([URL]http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/chronologie-eines-staatsstreiches/[/URL])

  14. [b]AW: Wahl zum Bundespräsidenten[/b]

    Moin!

    [quote=“grundrechteforum, post: 52459″]Im Landtag von Nordrhein-Westfalen hätte der 2. Vizepräsident des Landtags der 14. Wahlperiode, Oliver Keymis (FDP), den Präsidiumsvorsitz bis zur Neuwahl eines Präsidiums übernehmen müssen, mit der 3. Vizepräsidentin der 14. Wahlperiode, Angela Freimuth (FDP) als Vertreterin bzw. Vizepräsidentin, da beide mit einem Mandat für den 15. Landtag von Nordrhein-Westfalen ausgestattet waren und demzufolge die ranghöchsten Vertreter der ehemaligen Präsidentin und des ehemaligen 1. Vizepräsidenten des Landtages waren und somit ein verfassungsgemäßes Präsidium repräsentieren hätten können und müssen.[/quote]

    … unter vollständiger Ignoranz meiner Ausführungen. Die Aussage des „Müssens“ ist schon oben widerlegt worden und entspricht, auch bei wiederholter, gegenteiliger Behauptung, nicht der Wahrheit. Wäre die, sagen wir mal, „recht obskure“ Interpretation der gesetzlichen Regelung der „Staatsstreich-Freunde“ korrekt, würde bei vollständigem Mandatswechsel, also dem Wechsel *aller* Abgeordneten und Wahlen vollständig anderer Abgeordneter, das Präsidium nicht mehr besetzungsfähig.

    [quote=“grundrechteforum, post: 52459″]Der Landtag oder auch der Bundestag ist eine Volksvertretung und vertritt das Volk des jeweiligen Bundeslandes. Gemäß Art 20 Abs. 2 Satz 2, 1. Halbsatz des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland wird die Volksvertretung “vom Volke in Wahlen und Abstimmungen” gewählt, also mit einem Mandat ausgestattet, welches in aller erster Linie ihre Unabhängigkeit gegenüber Weisungen garantiert. Demzufolge hat jedes Landtagsmitglied oder Bundestagsmitglied, also auch sein Präsidium, mit einem Mandat ausgestattet zu sein. Ansonsten wären Wahlen obsolet.[/quote]

    Vielen Dank für diese an dieser Stelle vollkommen unnötigen Ausführungen, die mit der Sache bestensfalls mittelbar zu tun haben.

    [quote=“grundrechteforum, post: 52459″]Ohne Mandat keine Befugnis zur Volksvertretung. Ohne Mandat keine Berechtigung zur Abstimmung. Ohne Mandat kein Zutritt zum Plenarsaal. Ohne Mandat keine Befugnis zur Wahrnehmung von Funktionen der Volksvertretung.[/quote]

    Die Funktion innerhalb des Präsidiums ist keine volksvertretende, sondern eine organisatorische, die weder zur Volksvertretung berechtigt, noch zur Abstimmung. Diese Rechte ergeben sich aus dem Mandat. Schon insofern wird hier versucht das Pferd von hinten aufzuzäumen. Übrigens hat das Betreten des Plenarsaals überhaupt nichts mit einem Mandat zu tun. Ich war schon oft genug während der Plenarwoche im Plenarsaal. Man darf nur keine Funktion ausüben, die per legis den Parlamentariern vorbehalten ist, also z.B. an einer Abstimmung teilnehmen.

    [quote=“grundrechteforum, post: 52459″]Siehe dazu auch: Chronologie eines Staatsstreiches ([URL]http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/chronologie-eines-staatsstreiches/[/URL])[/QUOTE]

    … und ist weiterhin gespickt mit den gleichen Fehlern wie der andere Artikel. Aber machen wir es einfach: Schlagt den grundrechtlich gesicherten Rechtsweg ein, klagt euch durch und verliert. Im Urteil dazu werdet ihr – in langer Ausführung – die gleiche Erläuterung finden, die ich schon zuvor geschrieben habe.

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