Wer in Berlin einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen möchte, fragt sich häufig, ob neben dem Einkommen auch das Vermögen eine Rolle spielt. Besonders relevant ist dabei die Frage, wie Sparguthaben oder Immobilienbesitz bewertet werden. Dieser Beitrag erklärt die rechtlichen Grundlagen, räumt mit Mythen auf und zeigt, worauf Antragsteller achten sollten.
Gibt es beim WBS in Berlin Vermögensgrenzen?
Ja – Vermögen wird beim WBS berücksichtigt.
Allerdings gibt es keine starren, pauschalen Vermögensgrenzen, wie sie häufig im Internet genannt werden. Stattdessen erfolgt immer eine Einzelfallprüfung durch das zuständige Wohnungsamt.
Bewertet werden unter anderem:
- Geldvermögen (z. B. Sparguthaben, Tagesgeld, Wertpapiere)
- Immobilienbesitz
- sonstige verwertbare Vermögenswerte
Entscheidend ist, ob das Vermögen zur eigenständigen Wohnraumversorgung eingesetzt werden kann.
Wie wird Vermögen beim WBS bewertet?
✔ Geldvermögen
- Sparguthaben, Aktien oder andere Kapitalanlagen werden grundsätzlich berücksichtigt
- Freibeträge sind möglich, z. B. für:
- Altersvorsorge
- notwendige Rücklagen
- Maßgeblich ist nicht nur die Höhe, sondern auch die Zumutbarkeit der Verwertung
✔ Immobilienbesitz – besonders wichtig
Immobilien zählen grundsätzlich zum Vermögen, werden aber differenziert betrachtet:
Selbstgenutzte Immobilie
- Wird in vielen Fällen nicht voll angerechnet
- Besonders dann, wenn:
- sie angemessen groß ist
- sie der eigenen Wohnversorgung dient
- Dennoch kann geprüft werden, ob ein Verkauf oder eine Nutzung wirtschaftlich zumutbar wäre
Vermietete oder leerstehende Immobilie
- Wird regelmäßig als verwertbares Vermögen angesehen
- Mieteinnahmen zählen zusätzlich als Einkommen
- Hier kann ein WBS abgelehnt werden, wenn die Immobilie zur Selbstversorgung geeignet wäre
Ererbte Immobilien
- Werden ebenfalls geprüft
- Auch hier zählt, ob eine Verwertung realistisch und zumutbar ist
Gibt es feste Vermögensobergrenzen?
❌ Nein.
Aussagen wie „60.000 € Vermögensgrenze für Singles“ sind nicht rechtlich verbindlich und können irreführend sein.
✔️ Richtig ist:
- Das Wohnungsamt bewertet individuell
- Es wird geprüft, ob das Vermögen:
- kurzfristig verfügbar ist
- zur Deckung des Wohnbedarfs eingesetzt werden kann
- die soziale Förderbedürftigkeit ausschließt
Was passiert bei zu hohem Vermögen?
- Der WBS kann abgelehnt werden
- Oder es wird festgestellt, dass eine Eigenversorgung zumutbar ist
- In Grenzfällen können:
- Freibeträge
- besondere persönliche Umstände
- Härtefallregelungen berücksichtigt werden
Wer entscheidet über die Vermögensprüfung?
Zuständig ist das jeweilige Wohnungsamt der Berliner Bezirke unter der Aufsicht des Land Berlin.
Die Entscheidung erfolgt nicht automatisiert, sondern nach Aktenlage und ggf. Rückfragen.
Wichtige Hinweise für Antragsteller
- Vermögen muss vollständig angegeben werden
- Falschangaben können:
- zur Ablehnung führen
- oder einen späteren Widerruf des WBS nach sich ziehen
- Immobilien sollten mit:
- Nutzungsart
- grober Wertangabe
- aktueller Nutzungssituation erklärt werden
Fazit
Ja, beim WBS in Berlin gibt es eine Vermögensprüfung, und Immobilienbesitz kann relevant sein.
Aber: Es existieren keine festen Vermögensgrenzen, sondern eine Einzelfallentscheidung, bei der entscheidend ist, ob eine eigenständige Wohnraumversorgung möglich und zumutbar wäre.
Wer unsicher ist, sollte den Antrag dennoch stellen – viele Fälle liegen im Ermessensspielraum der Behörde.