Kriegen BVG Kontrolleure eine Provision fürs das erwischen von Schwarzfahrern?

Die Kontrolleure der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) erhalten keine Provisionen dafür, dass sie Schwarzfahrer*innen erwischen. Stattdessen basiert ihre Vergütung auf anderen Strukturen:

1. Feste Vergütung oder Stundenlohn

  • Kontrolleure der BVG sind meist angestellte Mitarbeiter*innen oder arbeiten als externes Sicherheitspersonal (zum Beispiel im Rahmen von Dienstleistungsunternehmen).
  • Ihre Bezahlung erfolgt regelmäßig als monatliches Festgehalt oder im Stundenlohn. Dies ist vollständig unabhängig davon, wie viele Schwarzfahrer*innen sie in einer Schicht feststellen.

2. Ziel ist der Fahrgastschutz – nicht finanzielle Anreize

  • Der Hauptzweck der Kontrollen liegt im Schutz des Unternehmens, der Einhaltung der Beförderungsbedingungen und der Fairness gegenüber zahlenden Fahrgast*innen.
  • Eine provisionsbasierte Bezahlung wäre ethisch problematisch, da sie zu einem Machtmissbrauch oder übertriebenem Druck auf Fahrgast*innen führen könnte. Deshalb setzt die BVG auf objektive Kontrollstandards, nicht auf finanzielle Anreize.

3. Verwendung der Bußgelder

  • Die von Schwarzfahrer*innen erhobenen Strafgelder (zwischen 60 € und 90 €, je nach Beförderungsart) gehen vollständig an die BVG.
  • Diese Einnahmen dienen dazu, die Betriebskosten zu decken oder werden für öffentliche Projekte eingesetzt – nicht für die Kontrolleure selbst.

4. Arbeitsgrundlage der Kontrolleure

  • Kontrolleure arbeiten nach klar definierten Dienstvorschriften der BVG. Ihre Aufgabe umfasst:
    • Überprüfung von Fahrkarten
    • Überprüfung der Gültigkeit von Tickets
    • Freundliche und sachliche Beratung bei Fehlbuchungen
    • Meldung von Verstößen an die zuständigen Stellen (z. B. Strafanzeige bei wiederholten Verstößen)

Fazit

Provisionen für das Erfassen von Schwarzfahrer*innen existieren nicht. Die BVG setzt auf ein systematisches Kontrollkonzept, das auf Fairness, Sicherheit und Effizienz ausgerichtet ist. Die Bezahlung der Kontrolleure erfolgt entsprechend tariflicher oder vertraglicher Regelungen – unabhängig von „Erfolgszahlen“.

Sollten Sie weitere Fragen zur BVG oder zu Fahrkartenkontrollen haben, helfe ich gerne!

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