Ich möchte die Garage steuerlich absetzen, weil sie vermietet ist.

In Deutschland können Sie eine Garage steuerlich absetzen, wenn sie vermietet ist. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:

1. Einnahmen aus Vermietung

  • Die Mieteinnahmen aus der Garage müssen in Ihrer Einkommensteuererklärung unter “Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung” angegeben werden.

2. Absetzbare Kosten (Werbungskosten)

Sie können alle mit der Vermietung verbundenen Kosten als Werbungskosten abziehen, z. B.:

  • Abschreibung (AfA):
    • Die Garage kann über die Nutzungsdauer (meist 50 Jahre für Gebäude) linear abgeschrieben werden.
    • Beispiel: Bei Baukosten von 20.000 € können Sie jährlich 400 € (20.000 € / 50 Jahre) absetzen.
  • Instandhaltungskosten (Reparaturen, Wartung).
  • Versicherungskosten (z. B. Gebäudeversicherung).
  • Grundsteuer (anteilig für die Garage).
  • Zinsen für Kredite, falls die Garage finanziert wurde.
  • Verwaltungskosten (z. B. Maklergebühren, wenn die Garage über einen Makler vermietet wird).

3. Voraussetzungen für den Abzug

  • Die Garage muss tatsächlich vermietet sein (Mietvertrag empfohlen).
  • Die Kosten müssen nachweisbar sein (Rechnungen, Quittungen).
  • Falls die Garage Teil eines Wohnhauses ist, müssen die Kosten anteilig aufgeteilt werden.

4. Steuerliche Behandlung

  • Die Mieteinnahmen werden mit den Werbungskosten verrechnet.
  • Falls die Kosten höher sind als die Einnahmen, entsteht ein Verlust, der mit anderen Einkünften (z. B. Mieteinnahmen aus Wohnungen) verrechnet werden kann.

5. Besonderheiten

  • Falls die Garage privat genutzt wird (z. B. für das eigene Auto), kann nur der vermietete Anteil steuerlich geltend gemacht werden.
  • Bei einer gemischten Nutzung (teilweise vermietet, teilweise privat) müssen die Kosten entsprechend aufgeteilt werden.

Beispielrechnung:

  • Mieteinnahmen pro Jahr: 1.200 €
  • Abschreibung (AfA): 400 €
  • Reparaturen: 200 €
  • Versicherung: 100 €
  • Grundsteuer (anteilig): 50 €
  • Summe Werbungskosten: 750 €
  • Zu versteuernder Gewinn: 1.200 € – 750 € = 450 €

Fazit:

Ja, Sie können die Garage steuerlich absetzen, wenn sie vermietet ist. Wichtig ist, alle Kosten zu dokumentieren und korrekt in der Steuererklärung anzugeben. Falls Sie unsicher sind, können Sie einen Steuerberater konsultieren.

Brauchen Sie Hilfe bei der konkreten Berechnung oder der Steuererklärung? 😊

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