Bis wann müssen die Ergebnisse für das deutsche Sportabzeichen eingetragen werden.

Für das Kalenderjahr 2025 müssen die Ergebnisse für das Deutsche Sportabzeichen in der Regel bis zum Ende des Jahres bzw. kurz danach eingereicht werden. Die genauen Fristen hängen jedoch davon ab, ob Sie Einzelperson, Verein oder Schule sind und in welchem Bundesland Sie sich befinden:

1. Allgemeine Fristen für das Jahr 2025

  • Abnahmezeitraum: Die sportlichen Leistungen müssen innerhalb des Kalenderjahres erbracht werden, also bis zum 31. Dezember 2025.
  • Einreichung durch Vereine/Schulen: Viele Landessportbünde (z. B. Sachsen-Anhalt, Thüringen) setzen den 31. Dezember 2025 als Stichtag für die Abgabe der Prüfkarten fest, um an Wettbewerben teilzunehmen.
  • Beurkundungsfrist: In einigen Regionen (z. B. beim Sportbund Pfalz) können Sportabzeichen aus 2025 noch bis zum 31. Januar 2026 eingereicht werden, um beurkundet zu werden.

2. Wichtige Änderung ab 2026

Es gibt eine wichtige Neuerung: Ab dem 1. Januar 2026 wird der Zeitraum für rückwirkende Beurkundungen auf ein Jahr verkürzt. Das bedeutet:

  • Ab 2026 können Sie rückwirkend nur noch Leistungen aus dem Jahr 2025 beurkunden lassen.
  • Sollten Sie noch ältere Prüfkarten (aus 2023 oder 2024) haben, müssen diese zwingend noch im Laufe des Jahres 2025 eingereicht werden, da sie sonst verfallen.

3. Was Sie jetzt tun sollten

  • Einzelpersonen: Geben Sie Ihre ausgefüllte Prüfkarte (inkl. Schwimmnachweis) so bald wie möglich nach Abschluss der letzten Disziplin bei Ihrem Prüfer oder direkt beim zuständigen Kreis- bzw. Stadtsportbund ab.
  • Bewerbungen: Wenn Sie das Abzeichen für eine Bewerbung (z. B. Polizei oder Zoll) benötigen, beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit für die Urkunde oft ca. 4 Wochen beträgt.

Tipp: Viele Sportbünde nutzen mittlerweile das Portal Sportabzeichen-Digital, über das Ergebnisse oft schneller erfasst werden können.

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