Eine Veräußerungsmeldung gemäß § 13 IV Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist eine gesetzliche Pflicht, wenn Sie ein Kraftfahrzeug (z. B. Auto, Motorrad oder Roller) verkaufen, verschenken oder anderweitig übertragen. Sie dient dazu, das Fahrzeug bei der bisher zuständigen Zulassungsstelle abzumelden, damit es für den Käufer neu zugelassen werden kann. Hier finden Sie eine detaillierte Anleitung, wie Sie diese Meldung an die Zulassungsstelle korrekt durchführen.
1. Rechtliche Grundlage: Was besagt § 13 IV FZV?
- § 13 IV der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) verpflichtet den Veräußerer (Verkäufer), das Fahrzeug innerhalb von zwei Wochen nach Eigentumsübergang bei der Zulassungsstelle abzumelden.
- Ziel ist, das Fahrzeug aus dem Fahrzeugregister zu streichen und sicherzustellen, dass nur der rechtmäßige Eigentümer im Besitz des Fahrzeugs ist.
- Verstoß: Bei Nichteinhaltung kann ein Bußgeld von 60–90 € sowie ein Verwaltungsverfahren folgen.
2. Wer muss die Veräußerungsmeldung abgeben?
- Sie als Verkäufer sind verpflichtet, die Meldung einzureichen – nicht der Käufer.
- Der Käufer erhält nach der Abmeldung eine Abmeldungsbestätigung, die er für die Neuzulassung benötigt.
3. Fristen beachten
- Innerhalb von 2 Wochen nach Übergang des Eigentums (z. B. nach Unterzeichnung des Kaufvertrags oder Übergabe des Fahrzeugs).
- Spätestens am Tag der Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer sollte die Meldung eingereicht werden, um sicherheitshalber keine Frist zu verpassen.
4. Benötigte Unterlagen
- Fahrzeugschein (Teil I) – Original und eine Kopie für die Zulassungsstelle.
- Fahrzeugbrief (Teil II) – Nur erforderlich, wenn vorhanden (z. B. bei alten Fahrzeugen).
- Personalausweis – Ihres Ausweises für Identitätsprüfung.
- Kaufvertrag (empfohlen) – Schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Käufer – erleichtert die Abwicklung.
- Kopie des Fahrzeugscheins Teil I – Für den Käufer, damit dieser das Fahrzeug direkt neu zulassen kann.
- Ausgefülltes Veräußerungsanzeigeformular – Offizielles Formular (Veräußerungsanzeige nach § 13 FZV).
5. Einreichungsmöglichkeiten
- Persönlich bei der Zulassungsstelle: Bringen Sie alle Unterlagen mit und erhalten Sie sofort eine Abmeldungsbescheinigung (Kopie der Veräußerungsanzeige) für den Käufer.
- Per Post: Senden Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit den notwendigen Dokumenten an die Zulassungsstelle.
- Online über das Portal der Zulassungsbehörde: Laden Sie das offizielle Veräußerungsanzeigeformular herunter, füllen Sie es aus und senden Sie es online ein.
6. Gebühren
- Gebühr für die Abmeldung: Ca. 11 € (kann je nach Fahrzeugart leicht variieren).
- Zahlungsmöglichkeiten: Bar bei persönlicher Einreichung, Überweisung vorab oder online per elektronischer Signatur.
7. Was der Käufer nach der Abmeldung tun muss
- Nach Eingang der Abmeldungsbestätigung kann der Käufer das Fahrzeug neu zulassen. Dafür benötigt er:
- Die Abmeldung vom Verkäufer.
- Den Fahrzeugschein Teil I.
- Seinen Personalausweis.
- Gegebenenfalls gutachterliche Prüfungen (z. B. bei älteren Fahrzeugen).
8. Kontakt zur Zulassungsstelle
- Falls Sie Fragen haben oder unsicher sind:
- Telefon: Allgemeine Nummer der Zulassungsstelle – fragen Sie nach dem Bereich Verkehr/Zulassungsstelle.
- E-Mail: Falls angeboten.
- Webseite: Aktuelle Hinweise, Formulare und Öffnungszeiten.
Fazit
Ohne Veräußerungsmeldung kann das Fahrzeug nicht neu zugelassen werden. Lassen Sie sich vom Käufer bei Bedarf helfen – der Käufer kann als Zeuge bei der Abmeldung anwesend sein, muss es aber nicht. Mit dieser Anleitung erfüllen Sie alle Anforderungen nach § 13 IV FZV und entgehen sicher Bußgeldern. Viel Erfolg beim Verkauf!