Überstundenregelungen bei Arbeitsverträgen mit internationalem Bezug: Worauf es ankommt

Bei der Beschäftigung internationaler Fachkräfte – insbesondere im Zusammenhang mit aufenthaltsrechtlichen Verfahren – spielen Arbeitszeit- und Überstundenregelungen eine wichtige Rolle. Gerade dann, wenn das vereinbarte Gehalt nahe an gesetzlichen oder aufenthaltsrechtlichen Mindestgrenzen liegt, ist eine klare und saubere Vertragsformulierung entscheidend.

Dieser Beitrag zeigt, worauf Arbeitgeber achten sollten und wie Überstundenregelungen transparent, rechtssicher und nachvollziehbar gestaltet werden können.


Regelmäßige Arbeitszeit als klare Basis

Grundlage jedes Arbeitsvertrags ist die regelmäßige Arbeitszeit, etwa eine 40-Stunden-Woche. Diese muss eindeutig definiert sein und stellt die maßgebliche Bezugsgröße dar.

Wichtig ist:

  • Die regelmäßige Arbeitszeit darf nicht durch Überstunden „verwässert“ werden.
  • Überstunden dürfen nicht als fester Bestandteil der Regelarbeitszeit erscheinen.

Pauschal abgegoltene Überstunden – was ist zulässig?

In vielen Arbeitsverträgen ist vorgesehen, dass eine begrenzte Anzahl von Überstunden pauschal mit dem Gehalt abgegolten ist. Eine solche Regelung kann grundsätzlich zulässig sein, wenn sie klar formuliert ist.

Bewährt hat sich dabei:

  • eine klare Obergrenze (z. B. maximal 15 Stunden pro Monat),
  • der Hinweis, dass es sich um die maximal abgegoltene Anzahl handelt,
  • die Klarstellung, dass diese Überstunden nicht regelmäßig anfallen müssen.

Betriebliche Notwendigkeit als entscheidendes Kriterium

Arbeitsrechtlich sinnvoll und praxisnah ist es, Überstunden an eine betriebliche Notwendigkeit zu knüpfen. Das bedeutet:

  • Überstunden werden nicht automatisch erwartet,
  • sie werden nur bei besonderem oder unvorhersehbarem Bedarf angeordnet,
  • es besteht keine generelle Verpflichtung, diese jeden Monat zu leisten.

Diese Einschränkung ist besonders wichtig, um den Ausnahmecharakter von Überstunden zu betonen.


Abgrenzung zum Grundgehalt

Ein zentraler Punkt – vor allem bei Verfahren mit externen Prüfstellen – ist die klare Trennung zwischen Grundgehalt und Überstundenregelung.

Empfehlenswert ist:

  • ausdrücklich festzuhalten, dass das Grundgehalt unabhängig von Überstunden gezahlt wird,
  • klarzustellen, dass gesetzliche oder aufenthaltsrechtliche Mindestgehaltsgrenzen bereits durch das Grundgehalt erfüllt werden,
  • zu vermeiden, dass der Eindruck entsteht, Überstunden seien notwendig, um ein bestimmtes Einkommensniveau zu erreichen.

Warum klare Formulierungen so wichtig sind

Unklare oder missverständliche Regelungen können zu:

  • Rückfragen im Prüfverfahren,
  • Verzögerungen bei Genehmigungen,
  • oder Zweifeln an der Angemessenheit der Arbeitsbedingungen führen.

Eine präzise Formulierung schafft dagegen:

  • Transparenz,
  • Rechtssicherheit,
  • Vertrauen bei allen beteiligten Stellen.

Beispiel für eine sachliche und ausgewogene Formulierung

Eine allgemein bewährte Formulierung könnte lauten:

„Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Bei dringender betrieblicher Notwendigkeit können im Ausnahmefall bis zu 15 Überstunden pro Monat anfallen. Diese Überstunden sind nicht verpflichtend, fallen nicht regelmäßig an und sind mit dem festen Monatsgehalt pauschal abgegolten. Das Grundgehalt erfüllt unabhängig von Überstunden die maßgeblichen gesetzlichen Anforderungen.“


Fazit

Überstundenregelungen sind arbeitsrechtlich zulässig, erfordern aber klare Grenzen und transparente Kommunikation – insbesondere bei Arbeitsverträgen mit internationalem Bezug. Entscheidend ist, dass Überstunden:

  • begrenzt,
  • ausnahmeweise,
  • an betriebliche Notwendigkeit geknüpft
  • und eindeutig vom Grundgehalt getrennt sind.

So lassen sich rechtliche Risiken minimieren und Prüfverfahren deutlich vereinfachen.

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