Wenn Sie einen Arbeitsunfall erlitten haben, ist es wichtig, den Unfall so schnell wie möglich der Berufsgenossenschaft zu melden. Dadurch werden Ihre Ansprüche auf Heilbehandlung, Rehabilitation und mögliche Renten gesichert. Hier finden Sie die wichtigsten Schritte:
1. Sofortige Meldung an den Arbeitgeber oder Vorgesetzten
- Warum? Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, den Unfall unverzüglich (in der Regel innerhalb von 3 Kalendertagen) bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden.
- Was tun Sie?
Informieren Sie Ihren Vorgesetzten, Arbeitskollegen oder die Sicherheitsbeauftragte umgehend über den Unfall. Geben Sie möglichst viele Details zu Ort, Zeit, Art des Unfalls und den Verletzungen durch.
2. Verletzung dokumentieren und belegen
Sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen, die die BG benötigt. Dazu gehören:
- Unfallanzeigeformular (vom Arbeitgeber auszufüllen, oft als „Unfallanzeige nach SGB VII“)
- Unfallbericht (kann vom Arbeitsplatz, Sicherheitsbeauftragten oder der BG erstellt werden)
- Ärztliche Bescheinigung (Befund, Diagnose, Angaben zum Unfallhergang)
- Zeugenaussagen (Namen, Adressen und Aussagen von Zeugen)
- Fotos des Unfallorts oder des verletzten Bereichs (falls möglich)
- Arbeitsunfallakte (falls bereits angelegt)
> Tipp für Beschäftigte: Wenn der Arbeitgeber den Unfall nicht rechtzeitig meldet, können Sie den Unfall selbst bei der BG anzeigen. Dies ist besonders wichtig, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren.
3. Fristen einhalten
- Gesetzliche Frist: Der Unfall muss innerhalb von 3 Kalendertagen bei der BG gemeldet werden (gemäß § 193 Abs. 1 SGB VII).
- Nachteil bei Verspätung: Kommt die Meldung zu spät, können Ansprüche auf Leistungen wie Heilkosten oder Rente verfallen.
4. Kontaktaufnahme mit der Berufsgenossenschaft
- Wie?
Rufen Sie die BG direkt an oder nutzen Sie das Online-Portal Ihrer Berufsgenossenschaft. Viele BGs bieten Online-Formulare für Unfallmeldungen an. - Was mitteilen?
Geben Sie folgende Informationen an:- Persönliche Daten: Vollständiger Name, Adresse, Geburtsdatum, Versicherungsnummer
- Arbeitsort: Betrieb/Unternehmen, Arbeitsplatzbezeichnung
- Unfalltag und -zeit: Exaktes Datum und Uhrzeit
- Unfallhergang: Kurze, klare Schilderung des Vorfalls (z. B. „Ich bin beim Heben einer Kiste gestürzt, wobei ich mich am linken Knie verletzt habe“)
- Verletzungen/Schäden: Art der Verletzung (z. B. Prellung, Bruch, Verbrennung) und betroffene Körperteile
- Zeugen (falls vorhanden)
- Erste Behandlung: Wer Sie versorgt hat (z. B. Betriebsarzt, Notarzt, Hausarzt) und welche Maßnahmen eingeleitet wurden
5. Heilbehandlung beginnen
- Arztbesuch: Suchen Sie so bald wie möglich einen Arzt auf (egal ob Betriebsarzt, Hausarzt oder Krankenhaus). Die BG übernimmt alle Kosten für die notwendige Heilbehandlung.
- Rezept der BG: In vielen Fällen schickt die BG direkt ein Rezept für Medikamente, Therapie oder Reha-Maßnahmen. Bringen Sie dieses zum Arzt.
6. Nachunteruchungen und Gutachten
- Die BG kann eine Unfalluntersuchung durchführen, um die Verletzung und ihre Folgen genau zu dokumentieren.
- Später wird oft ein Gutachten erstellt, um eventuelle langfristige Folgen (z. B. eine Minderung der Erwerbsfähigkeit) zu bewerten.
7. Informationen über Ihre Ansprüche
Nach der Meldung erhalten Sie von der BG eine Fallnummer. Mit dieser können Sie sich über den Stand Ihres Falls informieren und Fragen stellen. Die BG ist verpflichtet, alle maßgeblichen Kosten zu übernehmen, darunter:
- Heilkosten (Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalt)
- Reha-Leistungen (Physiotherapie, Ergotherapie)
- Rente (falls eine langfristige Beeinträchtigung besteht)
- Zahlungen für verlorene Arbeitszeit (wenn Sie arbeitsunfähig sind)
Wichtige Hinweise für Beschäftigte
- Sie haben ein Recht auf Hilfe: Die BG ist Ihr Versicherungsträger und muss Sie unterstützen.
- Keine Scheu vor Beschwerden: Wenn Sie das Gefühl haben, dass der Arbeitgeber den Unfall nicht meldet oder die BG zögert, können Sie sich an einen Betriebsrat, eine Arbeitnehmerzentrale oder die Arbeitsbehörde Ihres Bundeslandes wenden.
- Vorsorge: Melden Sie den Unfall auch dann, wenn Sie sich erst später Symptome merken (z. B. bei Quetschungen oder chemischen Einwirkungen).
Kontaktmöglichkeit zur BG
- Die zuständige BG hängt von Ihrem Arbeitsbereich und Unternehmen ab. Meist finden Sie die Kontaktdaten auf der Website Ihrer BG oder im Betriebsbüro Ihres Unternehmens.
Durch rechtzeitige Meldung stellen Sie sicher, dass Sie alle Ansprüche geltend machen können und die BG alle notwendigen Maßnahmen einleitet. Bei Unsicherheiten zur Meldepflicht oder zu Ihren Rechten stehen Ihnen die Beratungsstellen der BG oder Arbeitnehmerverbände gerne zur Verfügung.