Satz für den Aufhebungsvertrag zur Auszahlung noch offener Resturlaubstage

Formulierung:
„Im Rahmen dieses Aufhebungsvertrags werden die noch nicht genommenen Resturlaubstage des Arbeitnehmers in Höhe von [Anzahl der Tage] Tagen zur Auszahlung gebracht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den entsprechenden Betrag in Höhe von [Betrag in Euro, z. B. 1.230,00 €] innerhalb von [Frist, z. B. 14 Kalendertagen] ab Unterzeichnung dieses Vertrages zu zahlen.“


Erklärung der Bestandteile:

  1. „Resturlaubstage … zur Auszahlung bringen“ – Klare Festlegung, dass offene Urlaubstage nicht verfallen, sondern ausgezahlt werden.
  2. Anzahl der Tage – Präzise Angabe, wie viele Urlaubstage ausgezahlt werden (z. B. „5 Tage“).
  3. Betrag in Euro – Konkrete Angabe der Auszahlungssumme (kann auch mit Tageslohnberechnung formuliert werden, z. B. „gleich dem bisherigen Tageslohn multipliziert mit der Anzahl der Tage“).
  4. Frist zur Zahlung – Sicherstellung der zeitnahen Auszahlung (üblich sind 7 bis 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung).

Alternativformulierungen (je nach Bedarf):

Variante 1 (allgemein, ohne konkrete Zahlen):
„Die im Zeitpunkt des Vertrages noch nicht genutzten Urlaubstage werden in voller Höhe ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Wirksamkeit dieses Aufhebungsvertrages.“

Variante 2 (mit Verweis auf letzten Arbeits Tag):
„Die noch nicht verwirklichten Urlaubstage bis zum letzten ArbeitsTag [Datum einfügen] werden zur Auszahlung gebracht. Der Auszahlungsbetrag wird spätestens mit dem letzten Gehaltsschlüssel abgeführt.“

Variante 3 (formell für Anhang):
„§ 3 Auszahlung von Resturlaub
Die Parteien vereinbaren, dass die noch nicht genutzten Urlaubstage des Arbeitnehmers aus dem laufenden Urlaubsjahr sowie aus vorangegangenen Jahren in Höhe von [Tage] Tagen ausgezahlt werden. Der Auszahlungsbetrag in Höhe von [Betrag] € ist fällig und zahlbar innerhalb von [Frist] nach Unterzeichnung dieses Vertrages durch beide Parteien.“


Hinweis:

  • Ersetze die Platzhalter [Anzahl der Tage][Betrag in Euro][Frist] und [Datum] durch die konkreten Werte aus Ihrem Fall.
  • Der Satz kann direkt in den Aufhebungsvertrag eingefügt werden, idealerweise unter einer eigenen Überschrift wie „§ 2 Auszahlung von Resturlaub“ oder als Teil einer allgemeinen Regelung zu Auszahlungen.
  • Konsultieren Sie bei Unsicherheiten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, um die Vereinbarung an die individuellen Umstände anzupassen und rechtssicher zu gestalten.
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