Weil ein Amtsrichter der Meinung ist, dass das Handyverbot den Gleichheitsgrundsatz verletzt, hat dieser das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. Denn andere Dinge sind beim Fahren schliesslich erlaubt!
ein wenig mehr dazu
[url]http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/vest/2009/8/26/news-130706331/detail.html[/url]
[b]AW: Richter klagt gegen Handyverbot am Steuer[/b]
Na endlich einer der sich traut … 😉
[b]AW: Richter klagt gegen Handyverbot am Steuer[/b]
Ganz falsch liegt er ja damit nicht. z. B. Rauchen am Steuer ist ja auch nicht verboten und das lenkt doch teilweise auch arg ab.
[b]AW: Richter klagt gegen Handyverbot am Steuer[/b]
Ich wäre dafür auch ähnliche gefährliche Dinge am Steuer zu verbieten. Auch wenn ich jetzt bestimmt wieder geschlagen werden, aber Rauchen gehört auch definitiv dazu.
[b]AW: Richter klagt gegen Handyverbot am Steuer[/b]
[quote=“Engelchen, post: 43132″]Ganz falsch liegt er ja damit nicht. z. B. Rauchen am Steuer ist ja auch nicht verboten und das lenkt doch teilweise auch arg ab.[/QUOTE]
Radio hören alleine reicht auch schon, geschweige denn Radio einstellen…
[b]AW: Richter klagt gegen Handyverbot am Steuer[/b]
Bin ich jedenfalls auch mal gespannt was dabei rauskommt. Hätte auch nichts dagegen, wenn das Rauchen am Steuer verboten werden würde 😉
Edit: @tomte Da haste allerdings Recht, war von mir auch nur eins von sicher unzähligen Beispielen.
[b]AW: Richter klagt gegen Handyverbot am Steuer[/b]
Nach geschätzt sieben Fantastilllarden Kilometern Fahrpraxis, mache ich mal folgende Aufstellung:
Ablenkung in %:
Radio hören: 5
dran rumfummeln mit Blick aufs Display: 50
… auf die Strasse: 10
Teflonieren mit Freisprecher: 20
… ohne: 40
Rauchen: 10
streiten mit Partner: 30
am PDA/Navi/CarPC rumspielen: 50
verliebt in den Innenspiegel schauen und Makeup kontrollieren: 100
mit anderen Fahrern flirten: 100
Baby auf Beifahrersitz beruhigen: 100
Der Gesetzgeber sagt in den meisten Ländern so in etwa:
[I]Ein Fahrzeuglenker muss seine Aufmerksamkeit grundsätzlich dem Verkehrsgeschehen widmen. Er muss Verkehrssituationen richtig erfassen, dementsprechend handeln und auch rasch und zweckmässig auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren können.[/I]
Das magische Stichwort ist wie üblich Verhältnismässigkeit. Das Problem ist aber daß man in Gegensatz zu Delikten wie überhöhter Geschwindigkeit keine große Möglichkeit der Kontrolle hat.
[b]AW: Richter klagt gegen Handyverbot am Steuer[/b]
Moin!
Die Arbeit hätte man sich sparen können, da sich das BVerfG damit schon beschäftigt und darüber geurteilt hat:
BVerfG, Beschluss vom 18. April 2008 – 2 BvR 525/08 ( [url]http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-054.html[/url] )
[b]AW: Richter klagt gegen Handyverbot am Steuer[/b]
Naja, dass die daran gescheitert ist heißt ja nicht, dass mans nicht nochmal versuchen kann. Vielleicht hatte sie einfach die schlechteren Argumente. Oder ist es so, dass wenn da einmal geurteilt wurde, es keine anderen Klagen mehr geben darf? Kenn mich da nun gar nicht aus, deswegen frag ich.
[b]AW: Richter klagt gegen Handyverbot am Steuer[/b]
Moin!
Grundsätzlich kann das gleiche Thema durchaus erneut vorgelegt werden, da es sich ja immer um Einzelentscheidungen handelt. Allerdings wurde die Vorlage der RAin gemäß §93b i.V.m. §93a BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen, d.h. das BVerfG sah in der vorgelegten Frage (Verfassungswidrigkeit der Regelung des das Handyverbots) keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung.
Demach ist es zumindest unwahrscheinlich, dass sich der zuständige Senat dieses Mal anders entscheiden wird, denn die rechtliche Situation hat sich nicht geändert. Aber vielleicht überkommt es sie und es wird tatsächlich zur Entscheidung angenommen.