Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Ich hab mal eine Frage – wenn ich als Arbeitnehmer meinen Job aus welchen Gründen auch immer kündige, steht mir ja anteilsmäßig noch Resturlaub zu. Kann mir der Arbeitgeber vorschreiben, wann ich den zu nehmen habe? Normalerweise nimmt man den doch immer so, daß man noch zeitiger als zum eigentlichen Kündigungstermin ausscheiden kann. Hab mich schon ein bißchen durchs Bundesurlaubsgesetz und auch durch den gültigen Arbeitsvertrag gelesen, bin aber bisher noch nicht so richtig fündig geworden.
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!

36 Antworten auf „Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses“

  1. [b]AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses[/b]

    Über Urlaub bestimmst du soweit möglich selbst.Du stellst Arbeitskraft zur Verfügung,bist kein Eigentum (Dies ist leider bei einigen Chefs immer noch nicht angekommen). Urlaubsanspruch wird eigentlich immer genommen zum Ende des Arbeitsverhältnisses, das sollte auch im Interesse des Chefs sein, denn für ne Woche zum Schluß tritt niemand wieder an … gelber Schein als Option

  2. [b]AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses[/b]

    Klar steht dir anteilig Urlaub zu. Wieviel das ist, hängt davon ab wann im Jahr du kündigst und wann das Arbeitsverhältnis endet. Wenn du z.B. erst zum Dezember kündigst, hast du sicher mehr Urlaubstage zur Verfügung als wenn du zum März kündigst. Ich kenne mich jetzt nicht wirklich damit aus, aber evtl. kommt da auch noch die Kündigungsfrist ins Spiel und evtl. vertragliche Vereinbarungen. Ich hab z.B. die gesetzliche Kündigungsfrist, einige Kollegen haben andere Regelungen z.B. eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Das ist so, weil die einige Lehrgänge und Fortbildungen von der Firma gesponsort bekommen haben. Ich bisher nicht, ich habe meine Fortbildungen/Scheine auf eigene Kosten gemacht

  3. [b]AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses[/b]

    DAß noch anteilig Urlaub zusteht, ist ja schon geklärt, auch wieviel 🙂 Die Frage war halt nur, ob der Arbeitgeber vorschreiben kann, wann der zu nehmen ist? In diesem speziellen Fall wäre die Kündigung zum Quartalsende (31.3.) wirksam, es geht um eine Arzthelferin in einer Allgemeinarztpraxis. Könnte da die Chefin sagen, sie würde erhöhtes Patientenaufkommen zum Quartalsende erwarten und auch die Abrechnung würde anstehen, der Urlaub könne da nicht genommen werden??

  4. [b]AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses[/b]

    Theoretisch kann sie das durchaus machen, denke ich. Dann muss sie dir den Resturlaub halt auszahlen. Damit ist er so oder so konsumiert.

  5. [b]AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses[/b]

    [quote=“xmat, post: 30954″]Theoretisch kann sie das durchaus machen, denke ich. Dann muss sie dir den Resturlaub halt auszahlen. Damit ist er so oder so konsumiert.[/quote]

    Und genau darauf musst du dich als Arbeitnehmer eben nicht einlassen. Urlaub/Urlaubsanspruch dient der Erholung.
    Wenn du zum 01.04. nen neuen Job beginnst, ist Essig mit Erholung… logisch,oder?

    Nebenbei … die Argumentation des Arbeitsaufkommens ist in meinen Augen irrelevant, denn du kündigst nicht von jetzt auf gleich, sondern hälst dich an alle maßgeblichen Fristen,so gesehen ist es auch nicht im Ermessen des Arbeitgebers sondern es obliegt ihm, entsprechend zu planen

  6. [b]AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses[/b]

    Es gibt aber auch meines Erachtens die Möglichkeit, den urlaub der bisherigen Arbeitsstelle mit in den neuen Job zu nehmen. Ob der neue Arbeitgeber dazu verpflichtet ist oder ob er das machen kann, weiß ich jedoch nicht genau.

  7. [b]AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses[/b]

    Das steht aber auch hier nicht zur Debatte, der Urlaub soll unbedingt noch genommen werden, das zur Zeit bestehende Arbeitsverhältnis soll schnellstmöglich beendet werden 🙂

  8. [b]AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses[/b]

    Nun, da anscheinend kein allzugutes Verhältnis zum alten A.geber besteht …
    Urlaub einreichen, Ablehnung abwarten …
    Pünktlich gelben Schein abgeben [U]und[/U] ausgezahlten Urlaub mitnehmen … da sind Skrupel dann wirklich nicht angebracht. Erholung und Geld…
    Eigentlich würde ich zu sowas nicht raten, aber wenn von Einsicht keine Spur ist,das Verhältnis eh nicht passt … dann wär´s mir persönlich egal

  9. [b]AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses[/b]

    Fakt ist aber auch, dass laut [URL=“http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gesetze_BUrlG_p7.html“]§ 7 Abs. 1 BUrlG[/URL] die Wünsche des Arbeitnehmers vorrangig zu behandeln sind (sprich wann er den Urlaub nehmen will, völlig Wurst ob ne Kündigung vorliegt oder nicht). Was aber zu beachten ist, wenn dem Wunsch dringende dienstliche Belange entgegenstehen. Ein erwartetes erhöhtes Arbeitsaufkommen und zu wenig Arbeitskräfte die das stämmen können, könnten da durchaus drunter fallen.

  10. [b]AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses[/b]

    Nicht gezwungenermaßen … wer plant Arbeitsabläufe? Chef oder Angestellter?
    Wenn die Planung Mist ist,ist der Arbeitnehmer Schuld?
    Wäre mir neu…
    und es geht hier um das Ende eines Arbeitsverhältnisses… von daher würde ich als zukünftiger Ex-Angestellter auch keine Kompromisse machen…

    Wie man hier sieht, gibt es immer 2 Methoden zum Ziel zu kommen, fair für alle und mit der Brechstange… Wenn fair nicht möglich ist, so ist die Brechstange durchaus legitim…

  11. [b]AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses[/b]

    Bleibt dann nur noch das Arbeitszeugnis, in dem die zukünftige Ex-Chefin ihrer Unfähigkeit, fair zu bleiben, Ausdruck verleihen kann. Aber dagegen kann man dann ja auch vorgehen…

  12. [b]AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses[/b]

    [quote=“Kleinstadtküken, post: 30963″]Bleibt dann nur noch das Arbeitszeugnis, in dem die zukünftige Ex-Chefin ihrer Unfähigkeit, fair zu bleiben, Ausdruck verleihen kann. Aber dagegen kann man dann ja auch vorgehen…[/quote]

    Ja,wohl wahr … ich weiß nicht, wie es in dem Job aussieht, ob da auch gesteigerter Wert drauf gelegt wird … aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, das man auch schon mal 3 Monate hinter nem Zeugnis hinterherrennen kann, Fristen setzt, quasi schon nen Termin beim Anwalt vereinbart hat und dann ganz plötzlich doch ein Zeugnis bekommt… am Ende sogar eines, was zu gebrauchen war. Alles andere als reibungslos, aber erfolgreich

  13. [b]AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses[/b]

    Also meines wissens kann einem der Arbeitgeber nicht vorschreiben, wann man den Urlaub zu nehmen hat, hängt aber natürlich auch wieder vom einzelnen Arbeitsvertrag ab. Natürlich kann der Chef jederzeit einen Urlaub streichen oder einen Antrag ablehnen, aber der zustehende Urlaub muss genommen werden dürfen und eine Auszahlung muss nicht akzeptiert werden. Was das Zeugnis angeht: Auch hier kann man was machen. Wenn der Ex-Arbeitgeber zwischen den Zeilen Unfähigkeit oder schlimmeres vorwirft, muss man das nicht einfach so akzpetieren, es sei denn, es stimmt und die Person XY hat wirklich totalen Mist gebaut …

    Ich würde der Person XY mal empfehlen, sich bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen. Wenn die Person XY rechtsschutzversichert ist kostet das noch nicht mal etwas (soweit ich weiss, hab das noch nie benötigt)

  14. [b]AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses[/b]

    Jedem ist wohl klar, das nicht einfach Urlaub genommen werden kann, wenn die Firma „viel“ zu tun hat und jeden Mitarbeiter braucht!?
    Ich werde mich zumindest hüten, meinem Chef gegenüber zu sagen, egal ich will Urlaub 😉
    Langfristige Planung lass ich mal aussen vor.

    Kurzfristigen Urlaub kann man erfragen, aber nicht einfach nehmen…

    Bei Kündigungen ist es üblich das der Resturlaub genommen wird, aber nicht Gesetz.
    Und um so kleiner eine „Firma/Praxis“ um so schwieriger wird sowas zu regeln sein.

    Jedem steht die Urlaubswahl zu, aber unter berücksichtigung der aktuellen Lage. Und bei einer Kündigung gibt es keine Ausnahmen 😉

    just my 2 cent

    Dice

  15. [b]AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses[/b]

    Es wäre wahrscheinlich nicht mehr zu tun als sonst am Quartalsende auch und es gibt ja noch eine zweite Mitarbeiterin. Wir befürchten einfach, daß die Chefin aus reiner Gehässigkeit mit der Urlaubsverweigerung kommen könnte und ich wollte einfach mal fragen, wie da die Rechtslage ist.

    Inzwischen ist die Kündigung allerdings mit der Beantragung des Resturlaubs zum Ende des Arbeitsverhältnisses hin geschrieben, wird heute Nachmittag abgegeben und dann wird abgewartet, ob ein Einspruch kommt.

  16. [b]AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses[/b]

    [quote=“luckyzippo, post: 30962″]Nicht gezwungenermaßen … wer plant Arbeitsabläufe? Chef oder Angestellter?
    Wenn die Planung Mist ist,ist der Arbeitnehmer Schuld?
    Wäre mir neu…[/quote]

    Hat auch keiner gesagt, dass es gezwungenermaßen so zu sein hat und schon gar nicht, dass der Arbeitnehmer an irgendwas Schuld ist – nur das unter bestimmten Umständen möglich ist dem Wunschtermin des Arbeitnehmers nicht zu entsprechen.

    Bestimmte Sachen lassen sich nunmal nicht bzw. kaum planen. In ner Arztpraxis stell ich mir das im Übrigen auch relativ schwierig vor – aber ich hab auch noch nie in einer gearbeitet ^^. Und wenn die Erfahrung (meinetwegen auch Statistiken der Praxis) der Cheffin zeigt, dass es evtl. jedes Jahr um die Zeit zu einem besonderen Abreitsaufwand usw. kommt? Das wissen wir ja nicht und demzufolge ist alles weitere bloße Annahme.

    Wenn das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und -nehmer so angespannt ist, wäre es allerdings wirklich ratsam einen Anwalt einzuschalten und seis nur um sich beraten zu lassen und keine Fehler zu machen die einem später vielleicht auf die Füße fallen.

  17. [b]AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses[/b]

    Also in meiner Firma ist es auch so dass der Resturlaub bei Kündigungen „in der Regel“ einfach am Ende der zumeist dreimonatigen Kündigungsfrist genommen wird. Soweit ich weis basiert das alles allerdings auf einer zwischenmenschlichen Einigung.

  18. [b]AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses[/b]

    Und umgekehrt wird ein Schuh draus … denn der Arbeitnehmer kann einer Auszahlung des Urlaubs zustimmen, [U]muß[/U] dies aber [U]definitiv nicht[/U] tun. Wie da innerbetriebliche Abläufe zu Quartalsende sind, spielt keine Geige …
    Werde ich gezwungen, meinen Urlaub 2 Wochen vorher (und das ist hier die EINZIGE Möglichkeit) zu nehmen, bin ich halt im Anschluß 2 Wochen krank. Fair? Sicher nicht, aber nicht ungewöhnlich … Wenn einem Steine zw. die Beine geworfen werden … tja,aufheben und zurückwerfen …
    Im übrigen ist ne 3-monatige K.frist eher nicht üblich … ist ein Arbeitsverhältnis,keine Mietwohnung. So gesehen, muss ein Arbeitgeber spontan und flexibel reagieren können. Das ist Teil seines Jobs.

    btw. Was ist daran schwierig zu erkennen, das zum Quartalsende mehr Arbeitsaufwand betrieben wird, oder daran,das Abrechnungen ggeschrieben werden müssen … sollte alle viertel Jahre so sein, also ein planbares und kalkulierbares Ergeignis.

  19. [b]AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses[/b]

    Moin!

    Ist die Frage jetzt eigentlich geklärt oder will noch jemand etwas dazu wissen?

  20. [b]AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses[/b]

    Nach dem ganzen hin und her kann ein wenig Aufklärung von jemandem der sich auskennt doch nicht schaden. 😉

    Oder gibt es dem gesagten nix mehr hinzuzufügen?

  21. [b]AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses[/b]

    [quote=“LostSoul, post: 30992″]Moin!

    Ist die Frage jetzt eigentlich geklärt oder will noch jemand etwas dazu wissen?[/quote]

    …sprich … hatte darauf spekuliert,das du da noch was zu sagtst

  22. [b]AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses[/b]

    Moin!

    Im Großen und Ganzen wurde das Wichtigste tatsächlich genannt, deswegen bin ich mir gar nicht sicher, was ich da noch groß erwähnen könnte. Naja, vielleicht ein paar Kleinigkeiten (zum Teil Wiederholung des o.g.):

    1. IMHO ist der gelbe Schein keine (offen zu diskutierende) Option. Nicht nur, dass es sich um eine strafbare Handlung handelt, sondern auch, weil es IMHO moralisch einfach fragwürdig ist, sich auf das Niveau des Gegenübers herab zu lassen.

    2. Wie gesagt dient Urlaub der Erholung des Arbeitnehmers (AN) und kann daher – eigentlich – auch nicht ersatzweise vergütet werden. Ebenso darf der AN daher wärhend seines Urlaubes auch keinen Tätigkeiten nachgehen, die dem Urlaubszweck entgegen stehen würden.

    3. Wenn der (bis dahin anteilig zustehende) Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann, so ist er nach §7 IV BUrlG abzugelten.

    4. Bei der Frage ob der Urlaub zu einem bestimmten Zeitpunkt gewährt werden muss oder kann, ist ein Abwägungsinteresse gegeben. Grundsätzlich ist auf die Wünsche des AN zu achten und diese zu berücksichtigen, nicht jedoch, wenn absolute betriebliche Gründe dem entgegen stehen, wobei der AG dieses nachzuweisen hat.
    Wenn also in den letzten Jahren niemand zum genannten Zeitpunkt eine besondere Arbeitsbelastung aufgetreten ist, so wird der AG wohl Probleme mit der Darlegung bekommen. Grundsätzlich kann aber, auch bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, der die Urlaubslegung nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt erzwungen werden.

    5. Sofern ein Betriebsrat im Betrieb existiert, könnte man, wenn man sich über den Urlaub nicht einigen kann, auch diesen kontaktieren und ihn das Beschwerderecht über §85 BetrVG ausüben lassen und vermitteln lassen. Im Zweifelsfall – oder wenn es keinen Betriebsrat gibt – bleibt aber nur der Weg vors Arbeitsgericht.

    *grübel* Habe ich was vergessen? Wenn ja: Einfach fragen…

  23. [b]AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses[/b]

    [quote=“luckyzippo, post: 30996″]…sprich … hatte darauf spekuliert,das du da noch was zu sagtst[/QUOTE]

    Als ich den Thread das erste Mal gesehen habe, gab es schon x Einträge und ich wollte da nicht zu jedem ergänzend oder so was schreiben, von daher habe ich es jetzt mal pauschal als Frage formuliert, ob da jetzt alles geklärt ist.

  24. [b]AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses[/b]

    Hallo, wenn Du noch einen Rat bzw Tipp oder einfach nur eine Erklärung auf Lager hast, dann immer raus damit, ich leite das gern noch weiter. Noch ist die Kündigung bzw die Frage mit dem Resturlaub nicht durch 🙂 Also schon mal vielen Dank dafür, ich hatte ehrlich gesagt auch gehofft, von Dir als Experten eine Antwort zu bekommen 🙂

    Edit bei mich selbst 🙂
    Erst aktualisieren, dann posten!
    Danke für die vielen Antworten!

    Die leider notwendig gewordene Kündigung geschieht übrigens aufgrund von Mobbing, falls das noch von Bedeutung sein sollte…

  25. [b]AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses[/b]

    Im Angesicht der Kündigung meinte die Chefin, es könne auch ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden oder aber sie könne dem AN kündigen. Wo liegen da Vor- und Nachteile? Gelesen hab ich zum Aufhebungsvertrag schon, daß er beim AA wie eine eigenständige Kündigung behandelt wird – also mit Sperre und verkürzter Dauer des ALG-Bezugs. Wobei jetzt nicht klar ist, wie es sich im Fall von Mobbing verhält.
    Wie müßte eine Kündigung durch den AG formuliert werden, damit sich diese nicht nachteilig auf die weitere Jobsuche des AN auswirkt? Sollte da etwas von „in gegenseitigem Einvernehmen“ drin stehen? Gibt es möglicherweise Vordrucke dafür?

  26. [b]AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses[/b]

    Aufhebungsvertrag und eigenständige Kündigung: i.d.R. Sperrzeit
    Kündigung d. AG: keine Sperrzeit, sofern kein vertragswidriges Verhalten vorliegt.

  27. [b]AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses[/b]

    [quote=“Kleinstadtküken, post: 31010″]
    Wie müßte eine Kündigung durch den AG formuliert werden, damit sich diese nicht nachteilig auf die weitere Jobsuche des AN auswirkt? Sollte da etwas von „in gegenseitigem Einvernehmen“ drin stehen? Gibt es möglicherweise Vordrucke dafür?[/quote]

    Du legst doch kein Kündigungsschreiben beim potentiellen neuen AG vor … also uninteressant,was da drin steht …

    In gegenseitigem Einvernehmen würde ich auch weglassen, die beim Amt sind … nunja…

  28. [b]AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses[/b]

    [quote=“luckyzippo, post: 31012″]Du legst doch kein Kündigungsschreiben beim potentiellen neuen AG vor … also uninteressant,was da drin steht …

    In gegenseitigem Einvernehmen würde ich auch weglassen, die beim Amt sind … nunja…[/quote]
    Beim Arbeitgeber nicht, aber beim Arbeitsamt – da muß der AN ja nun erstmal hin…
    Sind aber zu der Überlegung gelangt, daß eine Kündigung durch die Chefin aus betriebswirtschaftlichen Gründen wohl für alle Beteiligten das Beste ist.

  29. [b]AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses[/b]

    Meine Meinung hatte ich Dir ja schon geschrieben und deckt sich mit der von LostSoul. Gib uns dann mal bescheid, was am Ende bei rausgekommen ist, okay?

  30. [b]AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses[/b]

    Kurze Zusammenfassung:

    AG und AN haben sich auf eine betriebsbedingte Kündigung seitens des AG geeinigt, Kündigungsfrist beträgt zwar vier Wochen (wäre dann 31.3.), aber AN braucht schon jetzt nicht mehr in der Praxis erscheinen, ist dort einfach nicht mehr erwünscht (und will da auch gar nicht mehr hin), hat aber Gehaltszusicherung bis einschließlich März und ist jetzt auf der Suche nach einem neuen Betätigungsfeld…

  31. [b]AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses[/b]

    Na das klingt doch erstmal korrekt. Wenn sich dann an die Gehaltszusicherung auch gehalten wird ist doch für beide Seiten alles in Ordnung.

    Finds gut, dass sich trotz Differenzen ein Mittelweg gefunden hat 🙂

  32. [b]AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses[/b]

    Hat der AN das auch schriftlich? Meiner Erfahrung nach sind Vereinbarungen, die nicht schriftlich festgehalten wurden, heutzutage nichts mehr wert … leider.

  33. [b]AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses[/b]

    Hört sich nach der besten Lösung. Ich hoffe ebenfalls, dass das alles schritlich vorliegt …

  34. [b]AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses[/b]

    Moin!

    [quote=“Kleinstadtküken, post: 31215″]Kündigungsfrist beträgt zwar vier Wochen (wäre dann 31.3.), [/QUOTE]

    Und hier der alte Hinweis: Vier Wochen sind KEIN Monat. Es wird zwar in diesem Fall wohl keinen Unterschied ausmachen, aber generell sollte man sich mal merken (gerade wenn es um Fristen geht), dass es nun mal ein Unterschied ist, ob in einer Frist von vier Wochen, einen Monat oder von sonstwas die Rede ist – in jedem Fall geht es nämlich um was anderes.

  35. [b]AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses[/b]

    [quote=“Engelchen, post: 31261″]Finds gut, dass sich trotz Differenzen ein Mittelweg gefunden hat :)[/quote]
    Aber nicht, weil die inzwischen ja Ex-Chefin mit mal ihr gutes Herz entdeckt hätte, sondern nur, weils für sie der bequemste Weg ist und sie möglicherweise unangenehmes Gerede umschiffen will. Sie will sich mit dem Thema einfach nicht weiter auseinandersetzen.

    [quote=“xmat, post: 31262″]Hat der AN das auch schriftlich? Meiner Erfahrung nach sind Vereinbarungen, die nicht schriftlich festgehalten wurden, heutzutage nichts mehr wert … leider.[/quote]
    Ich glaub schon, darauf hat der AN ja bestanden (sonst wär der AN der Arbeit nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist fern geblieben). Kann das aber nicht mit Sicherheit sagen, weil ich nicht mehr vor Ort bin 🙂

    [quote=“LostSoul, post: 31268″]Moin!

    Und hier der alte Hinweis: Vier Wochen sind KEIN Monat. Es wird zwar in diesem Fall wohl keinen Unterschied ausmachen, aber generell sollte man sich mal merken (gerade wenn es um Fristen geht), dass es nun mal ein Unterschied ist, ob in einer Frist von vier Wochen, einen Monat oder von sonstwas die Rede ist – in jedem Fall geht es nämlich um was anderes.[/quote]
    Ich hätte vielleicht schreiben sollen, daß es sich um vier Wochen jeweils zum Monatsende handelt? Das hätte ja dann unter Umständen auch ein etwas längerer Zeitraum werden können – aber wie Du schon sagst, in diesem Fall wohl bedeutungslos. Danke trotzdem für den Hinweis!

  36. [b]AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses[/b]

    Das ist zwar alles schon ein wenig her, aber ich finde das Thema wirklich interessant. Ich bin gerade in einer ähnlichen Situation, nur eben, dass mein AG mir gekündigt hat. ‚Betriebsbedingt‘ bla bla. Meine Kündigungsfrist besteht aus vier Wochen zum 15. eines Monats oder eben zum Monatsende. Demnach bin ich zum 15. Juni gekündigt. Halb so wild, da ich mich ohnehin dort nicht mehr wohlfühlte (Mobbing) und die Kündigung schon länger im Raum stand.

    Der Urlaub steht mir auf jeden Fall zu. Ich habe im Jahr 24 Urlaubstage (also Minimum) bis zum 15. 06. macht das einen Anspruch von 11 Urlaubstagen. Demgemäß nach Abzug meiner bereits erledigten 5 Tage Urlaub sind noch sechs Tage übrig. Diese habe ich heute für die letzten Tage eingereicht. Bisher bin ich aufgrund der ganzen Mobbinggeschichte krankgeschrieben. Und mal sehr gespannt, ob ich eine Antwort auf meinen korrekt ausgefüllten und per E-Mail gesandten Urlaubsantrag bekomme. Wenn nicht, dann lass ich mich bis 15. Juni krankschreiben und lass mir den Urlaub dann auszahlen. Wenn er mir nicht die Möglichkeit gibt, dann gehts auch anders. Der Wille war schließlich da.
    Es ist heutzutage wirklich so, dass man zumeist als Leibeigener des Chefs angesehen wird. Und das konnte ich irgendwann nicht mehr. Typische Zeichen davon waren, Zickigkeit, Gereiztheit, Kopfschmerzen, Magenschmerzen und Schlaflosigkeit. Naja, dann will ich mal meinen Roman für heute schließen…

    so long, blueberry

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert