In vielen Mietwohnungen ist eine Küche vorhanden – oft inklusive Elektrogeräten. Doch rechtlich kann genau das zu Unsicherheiten führen:
Wer ist für Reparaturen zuständig? Wer zahlt den Austausch defekter Geräte?
Ein klar formulierter Nachtrag zum Mietvertrag schafft hier Rechtssicherheit. Besonders verbreitet ist die Konstellation, dass der Vermieter Küchengeräte kostenfrei zur Nutzung überlässt, diese jedoch nicht Bestandteil der Mietsache sein sollen. In diesem Beitrag erklären wir, worauf es dabei ankommt, und stellen ein praxisnahes Muster für WordPress & Co. bereit.
Warum ein Nachtrag zur Küche sinnvoll ist
Ohne ausdrückliche Regelung gelten mitvermietete Küchengeräte häufig als Teil der Mietsache. Das kann bedeuten:
- Reparaturpflicht des Vermieters
- Streit über Verschleiß oder Defekte
- Unklare Haftung bei Austausch
Ein separater Nachtrag stellt klar:
- Die Geräte werden unentgeltlich überlassen
- Es besteht keine Gewährleistungspflicht des Vermieters
- Reparatur, Wartung und Ersatz liegen beim Mieter
Kostenfreie Überlassung statt Mitvermietung
Rechtlich bewährt ist die Einordnung der Küchengeräte als unentgeltliche Leihe.
Das bedeutet:
- Die Geräte gehören dem Vermieter
- Sie sind nicht Teil der Miete
- Der Mieter nutzt sie auf eigene Verantwortung
Wichtig: Diese Abgrenzung muss eindeutig und schriftlich erfolgen – idealerweise über einen Nachtrag.
Wer trägt Reparatur- und Austauschkosten?
In der Praxis empfiehlt sich eine klare Regelung:
- Der Mieter trägt die Kosten für
- Reparaturen
- Wartung
- Austausch defekter Geräte
- Dies gilt auch bei altersbedingtem Verschleiß, sofern vertraglich vereinbart
- Reparaturen dürfen nur nach Abstimmung mit dem Vermieter erfolgen
Zusätzlich sollte geregelt werden:
- pfleglicher Umgang
- unverzügliche Meldung von Defekten
- Rückgabe der Geräte bei Mietende
Muster: Nachtrag zum Mietvertrag – Küchengeräte
Hinweis: Dieses Muster dient als Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Nachtrag zum Mietvertrag
§ 1 Gegenstand des Nachtrags
Dieser Nachtrag ergänzt den Mietvertrag vom [Datum] zwischen [Vermieter] und [Mieter] über die Wohnung in [Adresse].
§ 2 Überlassung der Küchengeräte
Der Vermieter stellt dem Mieter die in der Küche vorhandenen Elektrogeräte (z. B. Herd/Backofen, Kühlschrank, Spülmaschine, Dunstabzugshaube) kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung.
Die Geräte sind nicht Bestandteil der Mietsache, sondern werden unentgeltlich leihweise überlassen.
§ 3 Reparatur, Wartung und Austausch
Der Mieter trägt sämtliche Kosten für Reparatur, Wartung und Austausch der Geräte – unabhängig von Ursache oder Alter der Geräte.
Reparaturen dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter erfolgen.
§ 4 Rückgabe
Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die Geräte vollständig und funktionsfähig zurückzugeben. Fehlende oder beschädigte Geräte sind vom Mieter zu ersetzen.
§ 5 Schriftform & Salvatorische Klausel
Änderungen bedürfen der Schriftform. Die Wirksamkeit der übrigen Regelungen bleibt unberührt.
Ort, Datum
Unterschriften Vermieter / Mieter
Wichtige Praxistipps für Vermieter
- ✅ Geräte explizit auflisten
- ✅ Zustand bei Übergabe dokumentieren (Protokoll + Fotos)
- ✅ Nachtrag von beiden Parteien unterschreiben lassen
- ✅ Keine widersprüchlichen Klauseln im Hauptmietvertrag
Fazit
Ein klar formulierter Nachtrag zur Küche schützt Vermieter und Mieter gleichermaßen. Die kostenfreie Überlassung von Küchengeräten bei gleichzeitiger Kostenübernahme durch den Mieter ist zulässig – entscheidend ist eine eindeutige vertragliche Regelung.
Wer hier sauber arbeitet, vermeidet spätere Streitigkeiten und sorgt für Transparenz im Mietverhältnis.