Mit „Fanny-Hill-Urteil“ fällt Porno-Verbot

[B]Unzüchtig oder erotisch? Jahrelang stritt man sich über den Roman „Fanny Hill“ vor Gericht. Das Urteil fiel vor 40 Jahren und liberalisierte den „Porno-Paragrafen“ 184 im Strafgesetzbuch.[/B]

Sommer ’69: auch juristisch eine Art Epochen-Wechsel. Am 22. Juli vor 40 Jahren fällte der Bundesgerichtshof das sogenannte Fanny-Hill-Urteil. Es liberalisierte die Spruchpraxis zum „Porno-Paragrafen“ 184 im Strafgesetzbuch. Zitat: „Das Strafgesetz hat nicht die Aufgabe, auf geschlechtlichem Gebiet einen moralischen Standard des erwachsenen Bürgers durchzusetzen, sondern es hat die Sozialordnung der Gemeinschaft vor Störungen und groben Belästigungen zu schützen.“ Die Richter bezogen sich dabei ausdrücklich auf einen neuen Politik-Zeitgeist. Kurz zuvor waren die Strafvorschriften über Ehebruch sowie Homosexualität zwischen Männern aufgehoben worden.

[B]Einfluss aufs (Intim-)Leben[/B]

Die Klausel vom Scham- und Sittlichkeitsgefühl blieb zunächst noch einige Jahre im Gesetz, doch war das „Fanny-Hill-Urteil“ ein Meilenstein in der Entwicklung zur bedingten Porno-Freigabe, die auf das (Intim-)Leben vieler Menschen großen Einfluss hatte und hat.

Erst 1973 wurde im Gesetz der Begriff „unzüchtig“ durch „pornografisch“ ersetzt. „Einfache Pornografie“ wurde für Erwachsene freigegeben, „harte Pornografie“ (Gewalt, Sex mit Tieren und Kinderpornografie) blieb verboten.

Quelle: n24.de

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1 Comment

  1. Neuromancer

    [b]AW: Mit „Fanny-Hill-Urteil“ fällt Porno-Verbot[/b]

    Musste den Begriff „Pornografie“(komisches Wort) erst googlen. Sachen gibts! Wirklich interessant! „Pornografie ist die direkte Darstellung der menschlichen Sexualität oder des Sexualakts mit dem Ziel, den Betrachter sexuell zu erregen“. So einen Film muss ich mir unbedingt mal ausleihen.

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