Ich habe heute einen Brief bekommen in dem stand:
[I]Sollen sie sich nicht innerhalb von 21 Tagen nach Zustellung dieses Schreibens mit uns in Verbindung gesetzt haben, werden wir ohne weitere Vorankündigung bei ihrem zuständigen Amtsgericht einen Insolvenzantrag stellen. Für diesen Antrag bedarf es nicht ihrere Zustimmung.[/I]
Was bitte hat es damit auf sich und was wollen die damit bezwecken?
[b]AW: Insolvenzantrag…[/b]
Ein bisschen wenig Information um dass zu analysieren. Es klingt zumindest danach, dass du einer finanziellen Verpflichtung nicht nachgekommen bist. Aber das Beste wird wohl sein du kontaktierst den Anwalt deines Vertrauens. Sollte es sich um was ernstes handeln, bist du mit rechtlicher Hilfe immer besser unterwegs als ohne.
[b]AW: Insolvenzantrag…[/b]
Moin!
Bezweckt werden soll damit die Zahlung ausstehender Verpflichtungen bzw. die (Teil-)Sicherung der Beträge. Wobei es da gerade, wie schon von xmat angesprochen, zu wenig Informationen gibt, um wirklich etwas dazu sagen zu können – genaugenommen fehlen eigentlich *alle* relevanten Informationen.
Grundsätzlich lässt sich jedoch festhalten, dass ein Gläubiger durchaus, auch bei einer Privatperson (vgl. §11 I InsO) einen Antrag auf Insolvenzverfahrenseröffnung stellen kann. Dieser müsste jedoch auch begründet sein. Das heisst, dass es eine (fällige) Verpflichtung des Schuldners gibt, deren Begleichung auch an einem der Insolvenzeröffnungsgründe scheitert (vgl. §§16 ff. InsO) und diese Schuldverpflichtungserfüllung auch nicht nur am Zahlungsunwillen des Schuldners scheitert, denn dafür gibt es das Mahn- und Vollstreckungsverfahren (Erwirkung des Titels, Pfändung, …).
Wie auch immer: Es fehlen massig Informationen, um da wirklich was sagen zu können, außer dass da wohl jemand sein Geld will – berechtigt oder nicht, sei mal dahin gestellt. Wobei zumindest auch streitbar wäre, ob die Androhung der Eröffnung eines Inso-Verfahrens eine rechtswidrige Nötigung darstellt, sofern die Zahlungspflicht des Schuldners nicht offenkundig bekannt und für diesen (drohend) unerfüllbar ist.
[b]AW: Insolvenzantrag…[/b]
Danke Euch:
Also was für Infos werden denn noch benötigt?
Ich schulde einer Firma ca 290 EUR… da wurde ein titel schon ca 2006 erwirkt….
Nun habe ich gelesen das so etwas unverhältnismässig wäre bei so einer Summe das mit dem Insolvenverfahren
[b]AW: Insolvenzantrag…[/b]
Moin!
Nö, danke, damit habe ich alle Informationen, die mich spontan nur zu folgender Antwort verleiteten: Schon mal daran gedacht zu zahlen? Oder erwartest du jetzt ernsthaft, dass es hier „Tipps“ gibt, wie du einer offensichtlich berechtigten – weil mit Titel versehenen – Forderung entkommen kannst?
Ob es verhältnismäßig ist, ins Inso-Verfahren zu gehen, obliegt ohnehin nicht dir.
Allerdings würde ich einem säumigen Schuldner, der drei Jahre nach Titelerlangung(!) – was ja auch bedeutet, dass die eigentliche Schuldvereinbarung noch älter ist – noch nicht gezahlt hat, ehrlich gesagt auch die gesamten möglichen Rechtswerkzeuge um die Ohren hauen – vom Inso-Verfahren, dem Zwangsvollstreckungsverfahren bis hin zum Offenbarungseid und Lohnpfändung…
[b]AW: Insolvenzantrag…[/b]
[quote=“LostSoul, post: 30833″]ehrlich gesagt auch die gesamten möglichen Rechtswerkzeuge um die Ohren hauen[/quote]
:hehe: das tust ja schon zumindest schriftlich 🙂