Moin!
Da das Thema Impressumspflicht ja seit Jahren immer wieder zu Streitigkeiten und zu unzähligen Abmahnungen führt, hat das BMJ nun eine PDF-Datei veröffentlicht, in der auf einigen Seiten die wichtigsten Fragen zu den anzugebenden Informationen im Impressum genannt werden.
Zu finden ist das ganze unter dem folgenden Link: [URL=“http://www.bmj.de/files/-/3283/Allgemeine%20Hinweise%20zur%20Anbieterkennzeichnungspflicht%20im%20Internet.pdf“]Anbieterkennzeichnungspflicht im Internet [PDF][/URL]
Grundsätzlich lässt sich konstatieren, dass es sinnvoll ist, lieber mehr Informationen als zu wenig anzugeben.