Geld aus der Verhinderungspflege wird beim Bürgergeld angerechnet

Wenn Sie Bürgergeld beziehen und zusätzlich Pflegegeld wegen einer Verhinderungspflege erhalten, wird dieses Pflegegeld als Einkommen angerechnet. Das bedeutet für Sie: Das Pflegegeld wird nicht wie bei privaten Pflegeversicherungen oder Beziehern von Grundsicherung häufig als zweckgebundenes Einkommen behandelt, sondern voll auf Ihren Bürgergeldanspruch angerechnet.

Warum wird das Pflegegeld angerechnet?

  1. Es handelt sich um eine Einnahme.
  2. Bürgergeld ist eine Bedarfsgemeinschaft (oder Einzelperson) und hat als Grundsatz: Einnahmen werden, soweit nicht bestimmte Freibeträge bestehen, auf den Bedarf angerechnet.

Welche Besonderheiten gibt es trotzdem? Obwohl das Pflegegeld grundsätzlich angerechnet wird, kann es für Sie wichtig sein, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz von Pflegegeldern zu kennen. Das Gericht hat 2022 entschieden, dass Pflegegeld aus der Sozialen Pflegeversicherung bei Leistungsberechtigten nach dem SGB XII (also Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) geschützt ist und nicht als Einkommen angerechnet werden darf. Dies gilt jedoch nicht direkt für das Bürgergeld nach dem SGB II.

Wichtig für Sie als Bürgergeld-Bezieher: Da das Bürgergeld im SGB II geregelt ist und nicht im SGB XII, greift der Schutz aus dem SGB XII hier nicht direkt. Die Regelungen im SGB II sind hier strenger.

Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme oder zumindest eine Härtefallregelung im SGB II, die beachtet werden muss: Wenn es darum geht, die Pflegekraft weiterhin zu ermöglichen, gibt es gewisse Schutzmechanismen. Aber bei der Verhinderungspflege, bei der Sie das Geld erhalten, um eine Ersatzpflegekraft zu bezahlen, wird der Betrag angerechnet.

Das hat für Sie zur Folge: Erhalten Sie Bürgergeld und beziehen Pflegegeld für Verhinderungspflege (Höhe ist im Pflegegrad abhängig), sinkt Ihr Bürgergeldanspruch in der Regel um diesen Betrag.

Beispiel: Ihr Regelbedarf im Bürgergeld beträgt ca. 563 Euro (Stand 2024, single). Sie erhalten für 10 Tage Verhinderungspflege ca. 800 Euro (Beispielwert). Dieses Geld wird als Einkommen angerechnet. Da es aber nur anteilig für den Monat anfällt, wird es auf den Monat umgerechnet oder bei einmaligem Eingang sofort angerechnet. In vielen Fällen führt dies dazu, dass Sie für den Monat des Bezugs kein Bürgergeld erhalten, da das Einkommen den Bedarf deckt.

Tipp: Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Jobcenter. Melden Sie den Eingang des Pflegegeldes umgehend, um Rückforderungen zu vermeiden. Klären Sie, ob im Einzelfall, etwa bei extrem hohen Kosten für die Ersatzpflege, doch ein Freibetrag geltend gemacht werden kann (was bei Bürgergeld sehr selten ist, aber bei Kosten für die Pflege selbst geprüft werden kann). Meistens wird das Pflegegeld jedoch voll angerechnet.

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