Drei häufige Notfälle oder Krisen in der Betreuungstätigkeit und die entsprechenden Ansprechpartner

1. Akute Suizidgedanken oder Selbsttötungsabsichten bei Betreuten

In der Betreuungstätigkeit, insbesondere in der Pflege, Therapie oder sozialen Arbeit, können Betreute gelegentlich Suizidgedanken oder konkrete Selbsttötungspläne äußern. Dies stellt eine dringende Krise dar, die sofortige Maßnahmen erfordert.

Ansprechpartner:

  • Telefonseelsorge (rund um die Uhr erreichbar, kostenfrei):
    • Katholische Telefonseelsorge: 0800 1 110 111
    • Evangelische Telefonseelsorge: 0800 1 110 222
      Diese Hotlines bieten sofortige psychologische Unterstützung für Betreute und geben Betreuer*innen Rat zur weiteren Vorgehensweise.
  • Kriseninterventionsteams der örtlichen Gesundheitsämter oder psychiatrischer Dienste: Diese Teams können bei akuter Gefahr sofort vor Ort ausrücken oder eine stationäre Einweisung veranlassen.
  • Betreuungsdienst oder Supervisor: Der eigene Betreuungsdienst oder ein Supervisor kann bei der Verarbeitung der Situation für die Betreuer*in helfen und weitere Schritte begleiten.

2. Aggressive oder gewalttätige Ausbrüche des Betreuten

Besonders in der Betreuung von Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder Verhaltensstörungen können Aggressionsausbrüche auftreten, die sowohl für die Betreute Person als auch für das Betreuungspersonal gefährlich werden.

Ansprechpartner:

  • Deeskalationsberatung oder -training: Viele Träger bieten regelmäßige Deeskalationsschulungen an. Bei akuten Vorfällen können betreuungsdienstliche Anleitungen oder Sicherheitsbeauftragte berufen werden, um die Situation zu entschärfen.
  • Betreuungsleitung oder Schichtleitung: Diese müssen sofort informiert werden, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten und ggf. zusätzliche Unterstützung zu organisieren.
  • Notrufnummer 112 bei akuter Bedrohung: Falls eine unmittelbare körperliche Gefahr besteht (z. B. drohende Gewalt mit Gegenständen), muss die 112 gewählt werden, um professionelle Sicherheitskräfte und Notdienste zu alarmieren.

3. Akute medizinische Verschlechterung oder Notfall des Betreuten

In der häuslichen oder stationären Betreuung können plötzlich medizinische Notfälle eintreten, wie ein Schlaganfall, Herzstillstand, schwere Atemnot oder eine akute Verschlechterung bei Diabetes oder Asthma.

Ansprechpartner:

  • Notrufnummer 112: Bei jedem Verdacht auf einen lebensbedrohlichen medizinischen Notfall muss sofort die 112 gewählt werden. Der Notarzt und Rettungsdienst können dann sofort vor Ort helfen.
  • Ärztlicher Notdienst 116117: Bei medizinischen Notfällen, die nicht lebensbedrohlich sind (z. B. starke Schmerzen, akute Vergiftung mit stabiler Situation, Fieber ohne Bewusstseinsstörung), ist der ärztliche Notdienst der richtige Ansprechpartner.
  • Hausarzt oder betreuender Arzt: Falls bekannt, sollte der Hausarzt informiert werden, um nach dem Vorfall eine umfassende Versorgung zu organisieren. Bei vorhandenen Notfallplänen (z. B. bei Demenz oder chronischen Erkrankungen) gilt deren Vorgang.

Diese Beispiele zeigen, dass je nach Art der Krise unterschiedliche Ansprechpartner wichtig sind. In jedem Fall sollte eine klare Dokumentation der Situation und der ergriffenen Maßnahmen erfolgen, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Bei Unsicherheiten ist es immer besser, die 112 zu wählen – das schützt Leben und rechtfertigt später mögliche Klärungen.

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