Darf ein Ausländer, der Jobcenter-Leistungen bezieht, die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen?

Hallo, das ist eine sehr wichtige und häufig gestellte Frage. Ja, es ist grundsätzlich möglich, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, auch wenn man Leistungen vom Jobcenter bezieht. Eine solche Leistung führt nicht automatisch zur Ablehnung des Einbürgerungsantrags.

Es ist aber ein komplexer Vorgang bei dem genau geprüft wird. Ich erkläre Ihnen die wichtigsten Bedingungen und die Punkte, auf die es dabei ankommt.

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Einbürgerung

Um eingebürgert zu werden, müssen Sie in der Regel mehrere Bedingungen erfüllen. Zwei davon sind für Ihre Frage besonders relevant:

  1. Der gesicherte Lebensunterhalt: Sie müssen in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie zu bestreiten, ohne dass Sie auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angewiesen sind.
  2. Ausreichende Deutschkenntnisse: Sie müssen die deutsche Sprache in ausreichendem Maße beherrschen, meistens auf dem Niveau B1.
  3. Kenntnisse über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung: Diese müssen Sie durch einen Einbürgerungstest nachweisen.
  4. Keine schwere Straftaten: Sie dürfen keine schwerwiegenden strafrechtlichen Verurteilungen haben.
  5. Die Wertebindung: Sie müssen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bekennen.

Der entscheidende Punkt: “Dauerhaft gesicherter Lebensunterhalt”

Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter beziehen, ist das der kritischste Punkt im Antragsverfahren. Die Behörden müssen prüfen, ob Ihre Lebensunterhaltssicherung “dauerhaft gesichert” ist. Dabei wird genau hingeschaut:

Wann wird der Lebensunterhalt als dauerhaft gesichert angesehen?

  • Dauerhafte Jobs: Wenn Sie in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen und genug verdienen, um auf Leistungen vom Jobcenter zu verzichten, ist alles in Ordnung.
  • Ankündigung einer dauerhaften Beschäftigung: Selbst wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch Leistungen beziehen, kann die Einbürgerung möglich sein, wenn zum Beispiel eine bevorstehende Verbeamtung oder eine feste, unbefristete Stelle in naher Zukunft feststeht. In diesem Fall kann die Einbürgerung oft bis zum Antritt dieser Stelle aufgeschoben und dann genehmigt werden.

Wann wird der Lebensunterhalt als nicht dauerhaft gesichert angesehen?

  • Befristete Verträge: Wenn Sie nur einen kurzfristigen oder befristeten Arbeitsvertrag haben, reicht das in der Regel nicht aus, um von einer dauerhaften Sicherung auszugehen.
  • Niedrige Einkommen: Auch wenn Sie arbeiten, aber das Einkommen so gering ist, dass Sie immer noch auf Aufstockung vom Jobcenter angewiesen sind, gilt der Lebensunterhalt als nicht gesichert.

Wichtige Ausnahme: Was, wenn ich für die “Grundsicherung” nicht verantwortlich bin?

Es gibt eine wichtige Ausnahmeregel. Die Verpflichtung aus dem Sozialgesetzbuch (SGB II) gilt nicht, wenn Sie die Leistungen nicht durch Ihr eigenes Verursachen beziehen.

Das heißt, Sie müssen nachweisen können, dass Sie alles in Ihrer Macht stehende tun, um aus der Leistungsabhängigkeit wieder herauszukommen. Dazu gehört:

  • Die aktive Suche nach einem Arbeitsplatz.
  • Die Teilnahme an geförderten Maßnahmen.
  • Die Annahme von Arbeitsangeboten, soweit Sie dazu in der Lage sind.

Wenn Sie sich aktiv um eine Anstellung bemühen und die Leistungen nur ein temporäres Übergangsphänomen sind, können die Behörden das bei der Entscheidung berücksichtigen.

Besonderheit: Einbürgerung durch Ehe

Für die Einbürgerung in Verbindung mit einer Ehe mit einer deutschen Person gelten ähnliche Regeln. Auch hier muss der Lebensunterhalt gesichert sein, und die Ehe muss bereits seit drei Jahren bestehen.

Fazit

Es ist also kein Hindernis, wenn Sie vorübergehend Leistungen vom Jobcenter beziehen. Entscheidend ist die Frage, ob Ihre finanzielle Situation als dauerhaft gesichert eingestuft werden kann.

Mein Rat an Sie: Gehen Sie am besten direkt zur zuständigen Ausländerbehörde oder Einbürgerungsbehörde in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis. Sie können dort einen Beratungstermin vereinbaren. Die Beamten dort können Ihren individuellen Fall genau prüfen und Ihnen sagen, welche Unterlagen Sie benötigen und ob Ihre derzeitige Situation eine Einbürgerung zulässt. Lassen Sie sich am besten auch von einer Beratungsstelle (z. B. von der Caritas oder anderen Migrationsberatungsstellen) helfen.

Hoffe, das hilft Ihnen weiter

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