Die Gebäudeklasse III ist in der Bayerischen Bauordnung für größere Wohnhäuser oder Gebäude mit gemischter Nutzung vorgesehen. Hier ein konkretes Beispiel, das alle Kriterien dieser Klasse erfüllt:
📍 Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen
Beschreibung des Gebäudes
- Anzahl der Geschosse: 4 Vollgeschosse (inklusive Dachgeschoss).
- Anzahl der Wohnungen: 10 Wohnungen (z. B. 2–3 Wohnungen pro Etage).
- Nutzung: Wohnen (keine gewerblichen Nutzungen wie Läden oder Büros).
- Bauhöhe: Ungefähr 12 m (von Gelände bis zur Dachoberkante).
🔍 Warum gehört dieses Gebäude zur Klasse III?
| Kriterium | Erfüllt? | Erklärung |
|---|---|---|
| Maximale Geschosse | ✅ Ja | Bis zu 4 Geschosse erlaubt (inkl. Dachgeschoss). |
| Anzahl der Wohnungen | ✅ Ja | Mehr als 4 Wohnungen → fällt in Klasse III. |
| Nutzung | ✅ Ja | Wohnnutzung (keine Gewerbeanteile). |
| Bauhöhe | ✅ Ja | Unter 13 m → keine Hochhaus-Kriterien (Klasse V). |
| Feuerfeste Trennung | ✅ Ja | Brandschutzwände zwischen Wohnungen und zu Treppenhäusern erforderlich. |
| Sprinklerpflicht | ⚠️ Nur bei > 20 Wohnungen (hier nicht nötig) | Für 10 Wohnungen kein Sprinkler vorgeschrieben, aber möglich. |
🏗️ Typische Merkmale eines Klasse-III-Gebäudes
- Brandschutzwände
- Zwischen Wohnungen und zu Treppenhäusern sowie nach außen müssen feuersichere Wände (mindestens F90) eingebaut werden.
- Ziel: Feuer kann sich nicht schnell von Wohnung zu Wohnung ausbreiten.
- Fluchtwege
- Mindestanforderungen: Jede Wohnung muss einen direkten Fluchtweg zum Treppenhaus oder nach draußen haben.
- Treppenhäuser müssen brandschutztechnisch abgesichert sein (z. B. mit Feuerfestverkleidung).
- Anzahl der Wohnungen
- Ab 5 Wohnungen gilt die Regelung der Klasse III. Bei kleineren Wohnkomplexen (bis 4 Wohnungen) würde die Klasse II greifen.
- Dachgeschoss
- Das Dachgeschoss zählt als volles Geschoss, sofern es eine Nutzhöhe von mindestens 2,5 m hat und bewohnbar ist.
❌ Was passte nicht in Klasse III?
| Szenario | Klasse | Warum? |
|---|---|---|
| Ein Haus mit 3 Wohnungen in 2 Etagen | Klasse II | Weniger als 4 Wohnungen → kleinere Klasse. |
| Eine Lagerei mit 5 Geschossen | Klasse IV | Nur gewerbliche Nutzung → fällt unter Klasse IV. |
| Ein 15 m hohes Bürohochhaus | Klasse V | Übertroffene Geschosse/Bauhöhe → Hochhausregelung (Klasse V). |
🎯 Warum ist die Klassifizierung wichtig?
- Sicherheit: Brandschutzwände und klare Fluchtwege verhindern, dass ein Feuer sich schnell ausbreitet.
- Planung: Architekten müssen bereits in der Entwurfsphase die richtige Klasse ermitteln – sonst gibt es Baugenehmigungsprobleme.
- Nachträgliche Änderungen: Ein Besitzer, der später eine 5. Wohnung einbaut, muss möglicherweise Brandschutzwände ergänzen, um die Anforderungen der Klasse III zu erfüllen.
Kurz gesagt:
> Ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen in 4 Etagen ist typisch für die Gebäudeklasse III. Es muss Brandschutzwände zwischen Wohnungen haben, erfordert aber keine Sprinkleranlage (wenn < 20 Wohnungen). Die Klasse III dient dazu, bei größeren Wohnkomplexen die Sicherheit zu gewährleisten, ohne die strengen Regeln von Hochhäusern (Klasse V) zu verlangen.
