Beispielbild zur Gebäudeklasse III (Bayerische Bauordnung)

Die Gebäudeklasse III ist in der Bayerischen Bauordnung für größere Wohnhäuser oder Gebäude mit gemischter Nutzung vorgesehen. Hier ein konkretes Beispiel, das alle Kriterien dieser Klasse erfüllt:


📍 Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen

Beschreibung des Gebäudes

  • Anzahl der Geschosse4 Vollgeschosse (inklusive Dachgeschoss).
  • Anzahl der Wohnungen10 Wohnungen (z. B. 2–3 Wohnungen pro Etage).
  • NutzungWohnen (keine gewerblichen Nutzungen wie Läden oder Büros).
  • BauhöheUngefähr 12 m (von Gelände bis zur Dachoberkante).

🔍 Warum gehört dieses Gebäude zur Klasse III?

KriteriumErfüllt?Erklärung
Maximale Geschosse✅ JaBis zu 4 Geschosse erlaubt (inkl. Dachgeschoss).
Anzahl der Wohnungen✅ JaMehr als 4 Wohnungen → fällt in Klasse III.
Nutzung✅ JaWohnnutzung (keine Gewerbeanteile).
Bauhöhe✅ JaUnter 13 m → keine Hochhaus-Kriterien (Klasse V).
Feuerfeste Trennung✅ JaBrandschutzwände zwischen Wohnungen und zu Treppenhäusern erforderlich.
Sprinklerpflicht⚠️ Nur bei > 20 Wohnungen (hier nicht nötig)Für 10 Wohnungen kein Sprinkler vorgeschrieben, aber möglich.

🏗️ Typische Merkmale eines Klasse-III-Gebäudes

  1. Brandschutzwände
    • Zwischen Wohnungen und zu Treppenhäusern sowie nach außen müssen feuersichere Wände (mindestens F90) eingebaut werden.
    • Ziel: Feuer kann sich nicht schnell von Wohnung zu Wohnung ausbreiten.
  2. Fluchtwege
    • Mindestanforderungen: Jede Wohnung muss einen direkten Fluchtweg zum Treppenhaus oder nach draußen haben.
    • Treppenhäuser müssen brandschutztechnisch abgesichert sein (z. B. mit Feuerfestverkleidung).
  3. Anzahl der Wohnungen
    • Ab 5 Wohnungen gilt die Regelung der Klasse III. Bei kleineren Wohnkomplexen (bis 4 Wohnungen) würde die Klasse II greifen.
  4. Dachgeschoss
    • Das Dachgeschoss zählt als volles Geschoss, sofern es eine Nutzhöhe von mindestens 2,5 m hat und bewohnbar ist.

❌ Was passte nicht in Klasse III?

SzenarioKlasseWarum?
Ein Haus mit 3 Wohnungen in 2 EtagenKlasse IIWeniger als 4 Wohnungen → kleinere Klasse.
Eine Lagerei mit 5 GeschossenKlasse IVNur gewerbliche Nutzung → fällt unter Klasse IV.
Ein 15 m hohes BürohochhausKlasse VÜbertroffene Geschosse/Bauhöhe → Hochhausregelung (Klasse V).

🎯 Warum ist die Klassifizierung wichtig?

  • Sicherheit: Brandschutzwände und klare Fluchtwege verhindern, dass ein Feuer sich schnell ausbreitet.
  • Planung: Architekten müssen bereits in der Entwurfsphase die richtige Klasse ermitteln – sonst gibt es Baugenehmigungsprobleme.
  • Nachträgliche Änderungen: Ein Besitzer, der später eine 5. Wohnung einbaut, muss möglicherweise Brandschutzwände ergänzen, um die Anforderungen der Klasse III zu erfüllen.

Kurz gesagt:

Ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen in 4 Etagen ist typisch für die Gebäudeklasse III. Es muss Brandschutzwände zwischen Wohnungen haben, erfordert aber keine Sprinkleranlage (wenn < 20 Wohnungen). Die Klasse III dient dazu, bei größeren Wohnkomplexen die Sicherheit zu gewährleisten, ohne die strengen Regeln von Hochhäusern (Klasse V) zu verlangen.

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