Gericht erklärt Studiengebühren für zulässig

[B]Die in einigen Bundesländern erhobenen Studiengebühren sind zulässig. Das Bundesverwaltungsgericht sieht das Recht auf freie Berufswahl dadurch nicht eingeschränkt.[/B]

Die Erhebung von allgemeinen Studiengebühren an deutschen Hochschulen ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Es wies damit eine Klage von Studenten der Universität Paderborn ab, die die Gebühren in einem Musterprozess kippen wollten.

Das nordrhein-westfälische Landesgesetz zu den Studiengebühren verstoße weder gegen das Grundgesetz noch gegen den völkerrechtlich bedeutsamen UN-Solidarpakt, urteilten die obersten deutschen Verwaltungsrichter. Studienbeiträge bis zu 500 Euro pro Semester werden seit 2006/2007 in sechs Bundesländern erhoben. Hessen hat die heftig umstrittenen Gebühren wieder abgeschafft.

Quelle: n24.de

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7 Antworten auf „Gericht erklärt Studiengebühren für zulässig“

  1. [b]AW: Gericht erklärt Studiengebühren für zulässig[/b]

    Auf die Gefahr hin mich unbeliebt zu machen:

    Ich finde „geringe“ Studiengebühren, wie wir sie hierzulande oft haben ok und legitim. Es macht das Dauerstudieren unattraktiver und treibt Studenten an schhneller fertig zu werden. Studenten die ewig brauchen zahlen halt mehr und beteiligen sich dementsprechend auch mehr an den Kosten des Bildungsystems – ist doch fair.

    Außerdem werden dank der Studiengebühren nicht alle Kosten von der Allgemeinheit getragen (von Menschen, von denen viele vielleicht gar nicht Studieren wollen und Menschen die eine Uni von innen nie zu Gesicht bekommen), sondern zumindest ein Teil von denen bezhalt die die Leistung auch in Anspruch nehmen. Das hat Parallelen und deckt sich mit Definitionen von „fair“ aus vielen anderen Bereichen des Lebens, wie zum Beispiel:

    [LIST]
    [*] Kauf eines Tickets bei einer Bahnfahrt (auch eher ein symbolischer Preis)
    [*] Selbstbeteilgungen bei Versicherungen, wenn es zum Schadenfalls kommt
    [*] uvm.
    [/LIST]

    Finde die Studiengebühren allerdings nur ok, sofern es sich um einen kleinen Beitrag zu den Kosten des Bildungsystems handelt, von sagen wir nicht mehr als max. 1000 Euro pro Semester. Ansonsten steht es zu sehr auf der Gegenseite des Grundsatzes für Chancengleichheit. Letzes Jahr war ich in Australien und habe dort mit Studenten gesprochen die 3 Jobs haben um ihre 15.000 Dollar Studiengebühren pro Semester bezahlen zu können… So etwas lehne ich natürlich auch ab!

  2. [b]AW: Gericht erklärt Studiengebühren für zulässig[/b]

    [quote]Es macht das Dauerstudieren unattraktiver und treibt Studenten an schhneller fertig zu werden.[/quote]
    Was ist denn eigentlich das Problem an Dauerstudenten? Auf denen wird ja gerne herum gehackt und als Grund dafür genommen, daß Studiengebühren ja gut seien…
    Aber als Dauerstudent, versteh ich’s nicht ganz… Bis auf geringes Verwaltungsaufkommen koste ich die Uni eigentlich nichts. Dauerstudenten sind nunmal eher nicht Unigeher 🙂 Also nehmen sie keinen anderen Studenten den Platz weg, kein Prof muss für sie arbeiten usw… 🙂

  3. [b]AW: Gericht erklärt Studiengebühren für zulässig[/b]

    Naja naja, ich finde es gibt schlimmeres als Dauerstudenten, ja. Aber alles in allem erbringen sie doch keinen besonderen Nutzen (sorry) und somit finde ich es ok, wenn der Staat von einem Instrument Gebrauch macht deren Anzahl zu veringern bzw. von ihnen verlangt sich an den Kosten des Bildungsystems zu beteiligen. Genug Zeit die paar Kröten über die man sich immer so gerne aufregt zu verdienen habt ihr ja, wo ihr doch eher „nicht Unigeher“ seit 😉

  4. [b]AW: Gericht erklärt Studiengebühren für zulässig[/b]

    aber nur weil kein nutzen muss man sie ja nicht abschaffen… und, wie gesagt, Kosten verursachen sie ja kaum.
    War ja auch nicht die Frage, sondern warum man die extra als Beispiel heraushängen muss… da kam jetzt nicht wirklich mehr als Stammtischantwort…

  5. [b]AW: Gericht erklärt Studiengebühren für zulässig[/b]

    Moin!

    [quote=“Dominus, post: 33724″]Was ist denn eigentlich das Problem an Dauerstudenten? Auf denen wird ja gerne herum gehackt und als Grund dafür genommen, daß Studiengebühren ja gut seien…
    Aber als Dauerstudent, versteh ich’s nicht ganz… Bis auf geringes Verwaltungsaufkommen koste ich die Uni eigentlich nichts. Dauerstudenten sind nunmal eher nicht Unigeher 🙂 Also nehmen sie keinen anderen Studenten den Platz weg, kein Prof muss für sie arbeiten usw… :)[/QUOTE]

    Erst mal zu dieser Frage: Also, natürlich kann man mit geringem Verwaltungsaufwand etc. argumentieren, IMHO geht das aber an der eigentlichen Problematik vorbei. Studenten genießen nun mal diverse Vorteile – sei es durch Vergünstigungen, die sie in Anspruch nehmen, in steuerlicher Hinsicht oder auch bei der Möglichkeit bestimmte Jobs annehmen zu können, die anderen Personenkreisen nicht zur Verfügung stehen. Die Liste lässt sich beliebig fortsetzen, aber gerade der steuerliche Aspekt, der letztlich die Allgemeinheit Geld kostet, ist nicht zu vernachlässigen.

    Darüber hinaus gibt es wie gesagt diverse Vergünstigungen, wie z.B. „Semestertickets“ etc., due für Studenten nunmal wesentlich günstiger sind, als vergleichbare allgemein angebotene Produkte.

    Vor allem aber soll ein Studium nun mal eine Berufsausbildung bieten – man wird aber wohl kaum noch argumenntieren können, dass jemand der über 50% mehr Zeit für das Absolvieren eines Studiums benötigt, als die Regelstudienzeit vorgibt (besondere Umstände wie Krankheit etc. mal außen vor), kann kaum noch ernsthaft behaupten, dass die Aufnahme und „Durchführung“ seines Studiums wirklich noch dem gesetzen und gewollten Ziel der Ausbildung dient.

    Die Frage ist nun also, warum ich dieser Gruppe an Leuten Vorteile und Vergünstigungen geben und zusichern soll, ohne dass diese gleichzeitig wirklich noch Interesse an der Erreichung der Studienziele und daraus resultierend der „Rückzahlung“ an die Allgemeinheit haben.

    Und nun zum eigentlichen Thema: Ich habe grundsätzlich auch nichts gegen Studiengebühren, halte diese sogar für sinnvoll, sofern mehrere Dinger sichergestellt sind, die im Moment (zum Teil) nicht komplett gewährleistet sind:
    – Studiengebühren sollten im *vollen* Umfang den Hochschulen zur Verfügung stehen.
    – Studengebühren müssen zweckgebunden sein.
    – Es *muss* Regelungen geben, die die finanziellen Ungleichgewichte der Studierenden ausgleichen können.

    Vor allem aber: Es muss stärker zwischen Studiengängen differenziert werden und entsprechende Unterschiede bei der Höhe der Studiengebühren geben. Das Problem ist nämlich, dass das heutige System der Studiengebühren Studenten von der Aufnahme von Studiengängen in Bereichen der „brotlosen Wissenschaft“, also zum Beispiel Studiengänge im Bereich der Kultur, Geschichte etc., abhält, da die Wahrscheinlichkeit nach dem Studium einen Job zu finden, der es einem ermöglicht die angehäuften Schulden auch wieder abzutragen, in solchen Bereichen sehr gering ist. Dadurch verlieren wir aber zum Teil schlaue Köpfe, die nur aus finanziellen Gründen andere Dinge studieren, statt dem, was ihnen wirklich liegen würde.

    Umgekehrt wäre es – IMHO – durchaus gerechtfertigt in Studiengängen, die ausgewiesenermaßen hohe Übernahmequoten bei Abschluss aufweisen, auch höhere Studiengebühren zu verlangen (natürlich mit max. Deckelung). Das ganze könnte/müsste man ggf. als Mix andenken, was heißen will: Nach Überprüfung wie viele Studenten aus dem letzten Semester direkt aus dem Diplomsemester bzw. innerhalb von x Monaten nach Abschluss einen Arbeitgeber gefunden haben, wird eine Quote gebildet, diese wird darüber hinaus durch den Notenschnitt des Absolventen beeinflusst – das Resultat ist der Faktor, der angibt wie viel der maximalen Studengebühr (z.B. von max. 500 Euro / Semester) der Student im kommenden Semester wirklich bezahlen muss.

    Anyway: Studiengebühren – ja. Verbesserung des jetztigen Systems: auf jeden Fall.

  6. [b]AW: Gericht erklärt Studiengebühren für zulässig[/b]

    die argumentation von ls hat doch schon mehr hand und fuss 🙂
    Zu semesterticket fällt mir nur ein, daß diese meistens in den studiengebühren drin sind, oder wie hier in wien, ab einem bestimmten alter nicht mehr ermässigt werden. Sonstige vergünstigungen gibt es aber wirklich zuhauf (versicherungen usw.). Muss ich ls recht geben 🙂

  7. [b]AW: Gericht erklärt Studiengebühren für zulässig[/b]

    Letzendlich ist es die ausführliche Version von dem was ich auch zum Thema Studiengebühren loswerden wollte. Danke für diese treffende Schilderung.

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