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Alt 28.02.2009, 23:24   #31
Benutzerbild von Kleinstadtküken
Kleinstadtküken
X-User
Themenstarter

AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses


Kurze Zusammenfassung:

AG und AN haben sich auf eine betriebsbedingte Kündigung seitens des AG geeinigt, Kündigungsfrist beträgt zwar vier Wochen (wäre dann 31.3.), aber AN braucht schon jetzt nicht mehr in der Praxis erscheinen, ist dort einfach nicht mehr erwünscht (und will da auch gar nicht mehr hin), hat aber Gehaltszusicherung bis einschließlich März und ist jetzt auf der Suche nach einem neuen Betätigungsfeld...
 
Alt 01.03.2009, 11:30   #32
Benutzerbild von Engelchen
Engelchen
Löwenzahntiger

AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses


Na das klingt doch erstmal korrekt. Wenn sich dann an die Gehaltszusicherung auch gehalten wird ist doch für beide Seiten alles in Ordnung.

Finds gut, dass sich trotz Differenzen ein Mittelweg gefunden hat
 
Alt 01.03.2009, 11:49   #33
Benutzerbild von xmat
xmat
Bekennender Koffeinjunkie

AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses


Hat der AN das auch schriftlich? Meiner Erfahrung nach sind Vereinbarungen, die nicht schriftlich festgehalten wurden, heutzutage nichts mehr wert ... leider.
 
Alt 01.03.2009, 14:37   #34
Benutzerbild von spritdealer
spritdealer
Power-Poster

AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses


Hört sich nach der besten Lösung. Ich hoffe ebenfalls, dass das alles schritlich vorliegt ...
 
Alt 01.03.2009, 16:08   #35
Benutzerbild von LostSoul
LostSoul

AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses


Moin!

Zitat von Kleinstadtküken  Beitrag anzeigen
Kündigungsfrist beträgt zwar vier Wochen (wäre dann 31.3.),

Und hier der alte Hinweis: Vier Wochen sind KEIN Monat. Es wird zwar in diesem Fall wohl keinen Unterschied ausmachen, aber generell sollte man sich mal merken (gerade wenn es um Fristen geht), dass es nun mal ein Unterschied ist, ob in einer Frist von vier Wochen, einen Monat oder von sonstwas die Rede ist - in jedem Fall geht es nämlich um was anderes.
 
Alt 01.03.2009, 22:40   #36
Benutzerbild von Kleinstadtküken
Kleinstadtküken
X-User
Themenstarter

AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses


Zitat von Engelchen  Beitrag anzeigen
Finds gut, dass sich trotz Differenzen ein Mittelweg gefunden hat

Aber nicht, weil die inzwischen ja Ex-Chefin mit mal ihr gutes Herz entdeckt hätte, sondern nur, weils für sie der bequemste Weg ist und sie möglicherweise unangenehmes Gerede umschiffen will. Sie will sich mit dem Thema einfach nicht weiter auseinandersetzen.

Zitat von xmat  Beitrag anzeigen
Hat der AN das auch schriftlich? Meiner Erfahrung nach sind Vereinbarungen, die nicht schriftlich festgehalten wurden, heutzutage nichts mehr wert ... leider.

Ich glaub schon, darauf hat der AN ja bestanden (sonst wär der AN der Arbeit nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist fern geblieben). Kann das aber nicht mit Sicherheit sagen, weil ich nicht mehr vor Ort bin

Zitat von LostSoul  Beitrag anzeigen
Moin!



Und hier der alte Hinweis: Vier Wochen sind KEIN Monat. Es wird zwar in diesem Fall wohl keinen Unterschied ausmachen, aber generell sollte man sich mal merken (gerade wenn es um Fristen geht), dass es nun mal ein Unterschied ist, ob in einer Frist von vier Wochen, einen Monat oder von sonstwas die Rede ist - in jedem Fall geht es nämlich um was anderes.

Ich hätte vielleicht schreiben sollen, daß es sich um vier Wochen jeweils zum Monatsende handelt? Das hätte ja dann unter Umständen auch ein etwas längerer Zeitraum werden können - aber wie Du schon sagst, in diesem Fall wohl bedeutungslos. Danke trotzdem für den Hinweis!
 
Alt 26.05.2009, 23:50   #37
Benutzerbild von blueberry
blueberry
Turbotippse

AW: Resturlaub bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses


Das ist zwar alles schon ein wenig her, aber ich finde das Thema wirklich interessant. Ich bin gerade in einer ähnlichen Situation, nur eben, dass mein AG mir gekündigt hat. 'Betriebsbedingt' bla bla. Meine Kündigungsfrist besteht aus vier Wochen zum 15. eines Monats oder eben zum Monatsende. Demnach bin ich zum 15. Juni gekündigt. Halb so wild, da ich mich ohnehin dort nicht mehr wohlfühlte (Mobbing) und die Kündigung schon länger im Raum stand.

Der Urlaub steht mir auf jeden Fall zu. Ich habe im Jahr 24 Urlaubstage (also Minimum) bis zum 15. 06. macht das einen Anspruch von 11 Urlaubstagen. Demgemäß nach Abzug meiner bereits erledigten 5 Tage Urlaub sind noch sechs Tage übrig. Diese habe ich heute für die letzten Tage eingereicht. Bisher bin ich aufgrund der ganzen Mobbinggeschichte krankgeschrieben. Und mal sehr gespannt, ob ich eine Antwort auf meinen korrekt ausgefüllten und per E-Mail gesandten Urlaubsantrag bekomme. Wenn nicht, dann lass ich mich bis 15. Juni krankschreiben und lass mir den Urlaub dann auszahlen. Wenn er mir nicht die Möglichkeit gibt, dann gehts auch anders. Der Wille war schließlich da.
Es ist heutzutage wirklich so, dass man zumeist als Leibeigener des Chefs angesehen wird. Und das konnte ich irgendwann nicht mehr. Typische Zeichen davon waren, Zickigkeit, Gereiztheit, Kopfschmerzen, Magenschmerzen und Schlaflosigkeit. Naja, dann will ich mal meinen Roman für heute schließen...

so long, blueberry
 

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