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#1 |
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Datenschutzbeauftragter
So, dann habe ich jetzt mal eine Frage:
Wer kann mir sagen, ab wann man einen Datenschutzbeauftragten haben muss? Ich habe mich mal bei Juris und Wikipedia eingelesen. So wie ich das verstehe, benötigt man erst einen Datenschutzbeauftragten, wenn man mind. 9 bzw. 20 Personen mit der Verarbeitung automatisierter bzw. nicht-automatisierter Datenerfassung beschäftigt. Ein anderer hat mir gesagt, dass man schon ab 5 Angestellten einen Datenschutzbeauftragten benötigt. Desweiteren wäre mal interessant, was überhaupt mit der Erfassung von Daten gemeint ist. Jedenfalls steht jetzt bei uns die Frage im Raum, ob wir einen brauchen. Haben sieben Angestellte. |
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#2 |
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AW: Datenschutzbeauftragter
Das wäre mal eine interessante Frage für unseren LostSoul.
Ich hätte auch nur auf wikipedia verwiesen, aber so wirklich schlau werde ich da nicht draus. |
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#3 |
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AW: Datenschutzbeauftragter
Seit 2006 ist es ab 10 Personen bei Unternehmen. Du hast nur den wichtigsten Teil weggelassen: ...ab zehn Mitarbeitern, die mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten beschäftigt sind...
Eure örtliche IHK gibt euch übrigens genau Auskunft. |
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#4 |
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AW: DatenschutzbeauftragterSeit 2006 ist es ab 10 Personen bei Unternehmen. Du hast nur den wichtigsten Teil weggelassen: ...ab zehn Mitarbeitern, die mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten beschäftigt sind...
Was ist denn mit "Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten" gemeint? Eure örtliche IHK gibt euch übrigens genau Auskunft.
IHK? Gute Idee! Danke! |
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#5 |
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AW: Datenschutzbeauftragter
Erhebung=das Herausfinden von Daten über beispielsweise Umfragen
Verarbeitung= können beispielsweise diverse Sortierungen sein, die für diverse Wirtschaftszweige wichtig sein können Nutzung=eben aus den Daten Nutzen (Geld) ziehen (machen) Personenbezogene Daten sind alles was einen betrifft, also, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum usw. usf. So würde ich das erklären. |
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#6 |
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AW: Datenschutzbeauftragter |
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#7 |
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AW: Datenschutzbeauftragter
Ich habe gerade mal versucht unseren Datenschutzbeauftragten anzurufen, aber der ist in Urlaub. Soweit ich das aber noch grob in Erinnerung habe gilt die zehn Personen-Regel bei der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten. Bei nicht automatisierter Verarbeitung kann der Personenkreis imho größer sein.
Ich hab da grad mal was bei Google gefunden: http://www.datenschutzbeauftragter-o...tzbeauftragte/ |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Ravenheart für den nützlichen Beitrag: |
| And-E (08.09.2009) |
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#8 |
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AW: Datenschutzbeauftragter
Okay, Danke, das hilft schon mal weiter.
Automatisiert erfassen wir schon mal keine Daten, also würde diese Regelung erst ab 20 Mitarbeitern gelten. Und wir sind nur neun Leute (inkl. Chefs und freie Mitarbeiter), sind also weit von der Grenze entfernt. Aber empfehlenswert wäre ein DSB nach diesem Bericht dennoch, wenn auch nicht zwingend notwendig. Aber es stellt sich mir immer noch die Frage: Was sind Daten? Wir verwalten alle Adressen in Outlook, allerdings nicht Zentral, sondern jeder für sich an seinem Rechner (an den allerdings auch jeder Mitarbeiter zur Not Zugriff hat). Ansonsten sind wir ein normales Ingenieurbüro. Natürlich gibt es Rechnungen, Angebote, etc. die auch auf Servern liegen oder abgeheftet sind. Sind das jetzt manuell erfasste Daten, die ab 20 Mitarbeitern einen DSB benötigen? |
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#9 |
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AW: Datenschutzbeauftragter
Wenn ihr Aufträge elektronisch erfaßt bzw. die Gehaltsabrechnungen eurer Mitarbeiter dann seid ihr imho schon bei der automatisierten Verarbeitung. Aber so genau kenne ich mich da auch nicht aus.
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#10 |
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AW: Datenschutzbeauftragter
Ich habe keine große Lust mit unserem zu reden, der kommt mir dann nur wieder mit abstrusen Projektwünschen. However, was personenbezogene Daten genau sind, muss von Fall zu Fall geklärt werden. Einfache beispiele sind Peronalakten(ja), oder aber Warenlisten der Logistik(Nein). Am besten du kämpfst dich durch dein Landesgesetz(BWÜ nehme ich an):
http://www.zendas.de/recht/texte/ldsg/index.html Danach bist du für den Anruf bei der IHK gerüstet. Zu 99% würde ich sagen ihr braucht keinen. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: |
| And-E (09.09.2009) |
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AW: Datenschutzbeauftragter
Hab mich da mal bei ZENDAS umgeschaut. Das was dort steht betrifft ja nur öffentliche Stellen (so wie ich das jetzt beim Überfliegen gesehen habe). Von daher also für uns nicht so wichtig. Aber die Begriffserklärungen dort sind mal interessant. Danke!
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