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#1 |
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Schon verpixelt?
Kaum ein Thema wird wohl im Moment so intensiv, übergreifend und mit zum Teil dermaßen verhärteten Fronten diskutiert, wie das Thema Google Streetview. So handelt es sich für die Einen um einen Grundrechtseingriff, Verletzung der Privatssphäre und eine bodenlose Frechheit, für die Anderen handelt es sich einfach nur um ein technisches Produkt, nichts was nicht auch andere anbieten würden und ohnehin nur die Nutzung der für jeden geltenden Panoramafreiheit.
Wie seht ihr das? Ist das Thema klar? Und wenn ja, in welcher Hinsicht? Müssen wir uns alle Gedanken über online planende Diebesbanden, unsere Privatssphäre und die Verknüpfung verschiedenster Datenquellen sorgen oder ist alles gar nicht so schlimm? Hat vielleicht sogar schon jemand der Darstellung seiner Wohnung/Hauses widersprochen oder hat dies noch vor? |
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#2 |
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AW: Schon verpixelt?
Zwiespältig... Zum einen schau ich selber gerne Mal auf Streetview, andererseits find ichs nicht so toll, mein Haus im Internet zu sehn...
Interessant ist dabei, daß es schon Konkurrenz gibt, die mein Haus schon ins Netz gestellt haben... Wien gibts auf norc.at zum durchlaufen ;( |
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#3 |
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AW: Schon verpixelt?
Als erstes: Ichhabe schonn letzte Woche Mittwoch widersprochen, per email. Und man mag es kaum glauben, aber schon 2 Stunden danach kam eine email mit Bezugnahme (also keine automatisch generierte) auf mein Anliegen zurück.
"... Wir werden uns diesbezüglich so bald wie möglich erneut mit Ihnen in Verbindung setzen. Bis dahin bedanken wir uns herzlich für Ihre Geduld."
Bislang habe ich allerdings nichts mehr gehört. Warten wir also weiter ab. Zum Thema selber: Diebe werden sich sicherlich vor Ort ein genaues Bild machen und sich nicht einzig und allein auf die Googledaten verlassen. Aber es unterstützt natürlich ein wenig bei der Suche. Darüber mache ich mir allerdings weniger Sorgen. Mir geht es in erster Linie um die Privatsphäre. Es ist schon mehr oder minder ein Eingriff dahingehend, dass alle sehen können wie ich wohne. Wenn man einige Daten miteinander verknüpft, ist es heute schon möglich, eine Person zu durchleuchten. StudiVZ, MeinVZ, Wer kennt wen, Xing, Facebook und wie sie noch alle heißen bieten dazu reichlich gelegenheiten. Diese Angaben sind allerdings freiwillig. Hier wird einem seine eigene Umgebung praktisch aufgezwungen. In Kombination mit dem Örtlichen und den sozialen Netzwerken kann man Profile erstellen wie man lustig ist. Und Google Streetview tut sein Übriges jetzt noch dazu. Ich selber habe Streetview das letzte mal benutzt, um mir die Umgebung unseres letzten Urlaubortes (Hongkong) vorab anzusehen. Unser Hotel, die Einkaufsmöglichkeiten, etc. Und im Nachhinein muss ich sagen: Schlechte Idee. Werde ich auch nie wieder tun. Der Überraschungseffekt, der ja einen Großteil des Urlaubs ausmacht, ist absolut futsch. Gut, ich wusste, wo das nächste Starbucks ist (was in Hongkong echt von Vorteil ist, denn den Kaffee im Hotel kann man nicht genießen). Aber ansonsten war das Erkundschaften vor Ort nur noch halb so interessant. Also nicht mal da hat man einen Nutzen von. Fazit: Wer braucht den virtuellen Rundgang durch Straßen denn wirklich? Außer zum Zeitverteib nutzt er dem Ottonormalverbraucher recht wenig. Schöne neue Welt. |
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#4 |
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AW: Schon verpixelt?
Diebstähle: Für Einbrecher ist die Tatzeit wichtig(dafür reicht die Uhr oder die Sonne), das Wissen ob was zu holen ist(du brauchst kein SV um Berlin/Moabit zu meiden) und vielleicht einen Fluchtweg(Stadtplan oder Google Maps
Privatsphäre: Wo genau ist hier das Problem? Gesichter, Autokennzeichen und Fenster sind unkenntlich. Jeder Spaziergänger sieht da wesentlich mehr. Facebook&Co? Wer schreibt den bitte seine Adresse oder seine Telefonnummer öffentlich ins Web? Ok, bei einem Bewerbungsgespräch könnte der zukünftige Arbeitgeber sehen wie du wohnst. Und? Who cares? Haben hier einige Angst daß der Samstag Abend Aufriss herausfinden könnte, daß man doch keine 24 Zimmer Villa hat? Dann lass dich doch verpixeln. Wo war der Aufschrei in Medien und Politik als die ersten Luftaufnahmen öffentlich gestellt wurden? Sinn von SV: 90% des Webs bestehen aus Unfug, unnützem Wissen oder einfach Unterhaltung. Schockierend, oder? Fazit: Ich nutze es gerne und habe kein Problem damit daß sich Leute mein Haus ansehen. |
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#5 |
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AW: Schon verpixelt?
WTF ist denn Streetview
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#6 |
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AW: Schon verpixelt?
Ich find Streetview ganz witzig und ne nette Spielerei. Hab auch kein Problem damit, wenn dort mein Wohnhaus oder sonst was zu sehen ist. Kann ja jeder Depp der hier vorbeiläuft auch sehen. Klar kann ich auch die Bedenken von denen Verstehen die dagegen sind. Für mich stellts jedoch keinen großen Eingriff in die Privatsphäre dar, ich hab nix zu verbergen. Aber das empfindet nun mal jeder anders und solang die, die es nicht wollen dagegen angehen können ists doch ok. Ist denn dann eigentlich an der Stelle ein schwarzer Fleck oder wirklich das komplette Objekt unkenntlich gemacht?
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#7 |
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AW: Schon verpixelt?
Dein Gesicht wird verpixelt, Fenster sind nicht einsehbar.
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#8 |
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AW: Schon verpixelt?
Wenn die ein komplettes Haus verpixeln, weil der Besitzer das so möchte, orientieren sich Diebe, Einbrecher, Langfinger usw einfach an der Umgebung.
Gerade die verbotenen Dinge sind doch interessant, oder nicht? Und wenn wer was zu verbergen hat, da gibt es auch mehr zu holen, so denke ich und sicher auch die bösen Buben. |
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#9 |
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AW: Schon verpixelt?
Wer nichts zu verbergen hat (der hat ja allem Anschein nach auch nichts, was man bei ihm holen könnte), der kann ja dann auch seine Wohnungstür offen lassen. Und wenn jemand nichts zu verbergen hat, dann braucht er ja auch keine Vorhänge. Ist ja ein vernünftiger Mensch, der nie nackt durch die Wohnung läuft. Ich halte das nicht für eine schlüssige Argumentation.
Es geht (mir persönlich) darum, dass nicht jeder sehen muss in was für einem Haus oder in was für einer Umgebung ich wohne. Wenn das jemand wissen will, dann kann er meine Adresse googeln (viel Spaß dabei) und dann an meinem Haus vorbeifahren. Oder mich einfach fragen. Wenn man bedenkt, was beispielsweise die Schufa mit dem Score-Index macht, bei dem auch die Wohnumgebung eine massive Rolle spielt, dann kann man aus der Wohnumgebung wohl Rückschlüsse auf die Person ziehen. So denkt jedenfalls mancheiner. Das Auto zählt dann auch dazu (über Nummernschilder ermittelt die GEZ ja auch gezielt Besitzer von Autoradios; selber schon zwei mal erlebt). Wenn ich möchte, dass mein Haus online zu sehen ist, dann kann ich es doch selber ins Internet stellen. Das gleiche gilt fürs Auto oder für die Person selber. Selbst in Diskotheken wird man doch gefragt, ob man fürs Internet fotografiert werden will. |
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#10 |
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AW: Schon verpixelt?
Als ich das letzte mal in ner Diskothek war, gab es noch gar kein Internet
...In unserem Zeitalter bekommt man (fast) alles über Person xyz raus, wenn man das wirklich will. Mit oder ohne Hilfe von google. Da ist das Haus/Wohnung doch eher irrelevant. |
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#11 |
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AW: Schon verpixelt?
Vor allem das immer wieder vorgebrachte Diebstahlargument ist nicht wirklich eins. Der normale 0815 Einbruch erfolgt mehr oder weniger spontan, soll heissen, die sind auf diebestour und wenn die Gelegenheit da ist, wird eingebrochen. Die wenigsten suchen sich vorher ein Objekt und spähen das aus. Und ich wage mal zu behaupten, dass keiner von uns so ein Objekt besitzt. Außerdem ist für diese Objekte meist auch streetview uninteressant, weil die Mauer/hecke zu groß ist
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#12 |
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AW: Schon verpixelt?
Um Diebstähle ging es mir nie wirklich. Sondern eher darum, dass man immer gläserner wird. Google Maps kann man ja mit einem Straßenplan vergleichen. Gut, die Satelitenanzeige ist natürlich detailierter, aber in meinen Augen immer noch ein besserer Straßenatlas. Die Straßenansichten hingegen gabs vorher noch nicht. Jedenfalls nicht in diesem Umfang. Wenn jemand wissen wollte, wie ich wohne, dann musste er schon vorbei kommen. Es geht mir auch nicht zwingend um die, die "unbedingt" etwas über mich herausfinden wollen. So jemand würde so oder so nicht Streetview nutzen. Es geht viel mehr darum, dass jeder den es sonst nicht interessiert hat jetzt noch mehr von mir erfahren kann. Sagen wir einmal der Arbeitgeber bei dem man sich bewirbt. Natürlich durchforsten diese Leute gerne mal alle sozialen Netzwerke. Aber hier kann man ja noch kontrollieren, was man preisgibt. Jetzt schaut er auf Streetview und sieht, dass man in einer total runtergekommenden Gegend wohnt. Wie ich schon sagte: Manche meinen, dass so etwas Rückschlüsse auf eine Person ziehen lässt (auch wenn das oftmals völliger Unsinn ist). Ohne Streetview würde sich aber kein potenzieller Arbeitgeber auf den Weg machen um zu schauen wie man wohnt.
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#13 |
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AW: Schon verpixelt?
Allerdings könnte dein Arbeitgeber in spe auch durch Streetview positiv überrascht sein. Beispiel, du lebst in Berlin/Moabit. Der Personaler würde dich auf Grund der Adresse in die Prekariat Schublade stecken. Per Streetview würde er aber merken daß z.B. Stephankiez in Moabit eine nette Ecke ist.
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#14 |
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AW: Schon verpixelt?
Btw, ich habe mir gerade die neue Wohngegend einer Tante in Frankreich angesehen. Coole Sache. Nicht lebenswichtig, aber spaßig. Eine Sache die auch meiner 70jährigen Mutter Spaß macht, die sonst bereits an der Touchoberfläche meines Kochfeldes verzweifelt
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#15 |
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AW: Schon verpixelt? |
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#16 |
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AW: Schon verpixelt?
Fotos sind öde, da fehlt das mittendrin Gefühl.
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#17 |
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AW: Schon verpixelt?
Dann musst Du schon selber vorbeifahren.
Was sagt eigentlich der Beitragsersteller dazu? |
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#18 |
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AW: Schon verpixelt?Es geht viel mehr darum, dass jeder den es sonst nicht interessiert hat jetzt noch mehr von mir erfahren kann. Sagen wir einmal der Arbeitgeber bei dem man sich bewirbt. Natürlich durchforsten diese Leute gerne mal alle sozialen Netzwerke. Aber hier kann man ja noch kontrollieren, was man preisgibt. Jetzt schaut er auf Streetview und sieht, dass man in einer total runtergekommenden Gegend wohnt.
Dieses Argument finde ich ein wenig weit her geholt. Ein Vorortarbeitgeber *weiß* doch, wie es in den Vierteln aussieht, beziehungsweise was für einen Ruf ein Viertel hat. Wenn er sich wirklich dafür interessiert gibt er auf irgendeinem Stadtplan Anbieter Deine Adresse ein und weiß dann welches Viertel Deine Heimat ist. Und ein Arbeitgeber weiter weg... ich kann mir dieses Interesse nicht wirklich gut vorstellen. Was sagt eigentlich der Beitragsersteller dazu?
Würde mich auch interessieren. |
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#19 |
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AW: Schon verpixelt?
Moin!
Nun, von meiner Seite aus gibt es ein recht differenziertes "Dafür" - jedoch primär aus juristischen Erwägungen und nicht unbedingt als Ausfluss persönlicher Meinung. Im Einzelnen: Im Grunde wird Google-Streetview aus zwei Aspekten heraus diskutiert: a) Wie sieht die rechtliche Situation aus - dürfen "die" (uns das betrifft auch andere Dienste, Google ist so gesehen nur exemplarisch) das? b) Brauchen wir ein geändertes Recht, um "sowas" zu verhindern (i.w.S. ein verändertes Datenschutz-/Persönlickeitsrecht bzw. eine geänderte Rechtssituation im Bereich der Panoramafreiheit et al.)? Was die Beantwortung der ersten Frage betrifft, so gibt es hier verschiedene Ansichten, die rechtlich nicht abschließend geklärt sind. Grundsätzlich handelt es sich um öffentlich einsehbare Orte (sofern wir Privatwege und andere ähnliche Konstellationen mal außen vor lassen, da sie nicht dem Großteil der veröffentlichen Daten entsprechen). Insofern gibt es gute Argumente dafür, dass eine Zurverfügungstellung, unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, zulässig ist. Es gibt jedoch auch Argumente, die eine solche Veröffentlichung - aus rechtlicher Sicht - fragwürdig erscheinen lassen. An dieser Stelle sei exemplarisch auf die Begründung des ehem. Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Herrn Hassemer verwiesen. Relevant in diesem Zusammenhang und damit quasi ein Übergang zur zweiten Frage ist jedoch folgendes: Für die Beantwortung der Frage, ob ein Sachverhalt eine gesetzliche Regelung erfordert, ist zu klären, ob hierfür überhaupt Notwendigkeit besteht oder ob der Sachverhalt nicht unstrittig auf unter-gesetzlicher Ebene geklärt werden kann (keine Regelung, wo keine Regelung notwendig ist). Würde also eine gesetzliche Regelung - nur zur Frage der Veröffentlichung - eine Änderung bringen? Nein, ein Vorteil ist nicht gegeben, da Google freiwillig anbietet auf Wunsch die entsprechenden Daten nicht zu veröffentlichen. Ein Gesetz muss bzw. sollte aber nichts regeln, wo es keinen Regelungsbedarf gibt, da dies schon privatrechtlich geregelt ist/wurde (durch die Freiwilligkeit von Google). Dennoch zeigt die gesamte Diskussion auf, dass es hier ganz offensichtlich Nachholbedarf in Bereichen des Paranoramarechts und des Datenschutzrechts gibt. Diese Diskussion ist wichtig, notwendig und es ich folgerichtig diese überhaupt zu führen. Ob eine Anpassung der Gesetze notwendig ist, sei dabei erst mal dahin gestellt. Aus persönlicher Sicht gibt es zu dem Vorhaben jedoch ein Nein, denn soweit ich Street View auch für einen nützlichen Dienst halte, so habe ich auch meine Vorbehalte, die ein Verbot des Dienstes begrüßen würden. Im Kurzabriss: - Aufnahmen *in* den privaten Bereich hinein: Unabhängig von der Höhe aus der die Aufnahmen erfolgen (und damit z.B. auch den Blick über höhere Gartenhecken, die die Einsicht aus Augenhöhe erfolgreich verhindern), sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass zumindest doch in den privaten Bereich hinein fotografiert wird (oder: werden könnte). D.h. dass z.B. auch Bereiche hinter Fenstern, hohen Gartenhecken etc. einsehbar sind, die evtl. sogar speziell gegen einfache Einblicknahme geschützt wurden (durch Zäune, Hecken, ...). - Abwägung zwischen öffentlichen und privaten Interessen: Soweit touristisch interessante Orte fotografiert werden, vermag ich noch ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit erkennen. Dies gilt jedoch nicht mehr für irgendwelche Nebenstraßen, Vororte, nicht-touristisch interessante Orte etc. Hier fehlt es meiner Meinung nach an einer Abwägung der Interessen: Was ist höher einzustufen, das des "Beobachters" der sich einfach die Straße mal anschauen will oder das der Person, die dort (dauerhaft) wohnt. IMHO überwiegen die Interessen der Person die dort dauerhaft wohnt, da diese eben nicht einfach ihren Wohnort verlagern kann. Wer hingegen direkt an den Eiffelturm zieht, kann sich auch nicht beschweren, dass dort viele Leute tagtäglich fotografieren. - Bereicherung an privatem Eigentum: Im Gegensatz zu Postkarten, die ebenfalls regelmäßig touristisch interessante Orte darstellen, verdient Google hier an der Darstellung und öffentlichen Bereitstellung von Bildmaterial von privatem Eigentum, welches vorrangig der Bereitstellung von privatem Wohnraum und nicht der Bedienung sonstiger Interessen (Touristik, Kultur, ...) dient (im Gegensatz zu den o.g. touristischen Plätzen etc.). Insofern soll Google doch an der Bereitstellung dieser Dienste Geld verdienen, wenn sie vorher Vereinbarungen über die Vergütung getroffen hat. - Interesse des Einzelnen: Im Gegensatz zu anderen sehe ich ferner ein berechtigtes Interesse an der "Privatssphäre von Hauswänden". Auch die räumlichen Begrenzungen meines Wohnraumes stellt einen individuellen Teil meiner Lebensgestaltung dar. Deswegen werden Vorgärten, Häuserwände etc. dekoriert und nicht einfach der nackte Putz an der Wand und einfache Sandhaufen im Vorgarten gelassen. Dieser Ausdruck von Persönlichkeit etc. könnte aber durch die weltweite Bereitstellung von Bildmaterial eingeschränkt werden. Insofern kann auch auf das BVerfG verwiesen werden, was regelmäßig dann den Schutz der individuellen Persönlichkeitsrechte höher ansieht als die öffentlichen Interessen, wenn durch Gestaltung der öffentlichen Interessen die subjektiven Entfaltungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Was mich an der Diskussion vielerorts zumeist jedoch stört, ist das recht unkritische Berufen auf bestimmte Aspekte. Zum Beispiel: - Panoramafreiheit: Es fehlt die Auseinandersetzung mit dem gewünschten Regelungscharakter der Panoramafreiheit. Es besteht nunmal ein faktischer Unterschied zwischen einer Aufnahme *eines* öffentlichen Bereiches aus bestimmtem Blickwinkel und der *lückenlosen* Aufzeichnung des *gesamten * öffentlichen Raumes. Insofern sollte wenigstens eine kritische Überprüfung stattfinden, ob dies so tatsächlich gewollt ist. Nur weil eine Regelung (eventuell) etwas erlaubt, heißt das im Umkehrschluß eben nicht, dass dies auch richtig und gewollt ist. Ferner ist zumindest strittig, ob die Nutzung der Stative auf den Autos nicht ohnehin die Berufung auf die Panoramafreiheit verhindern würde. - Berufsfreiheit: Es ist mehr als fraglich, ob eine Verbotsregelung überhaupt einen Eingriff in die Berufsfreiheit darstellen würde. Bestenfalls könnte man auf einen Eingriff der ersten Stufe (Drei-Stufen-Theorie bei Grundrechtseinschränkungen des Art. 12 GG) abstellen, der jedoch nicht in jedem Fall ausgeschlossen ist. - Handlungsfreiheit: Auch diese gilt nicht uneingeschränkt. Es ist zumindest kritisch und ergebnisoffen zu hinterfragen, ob durch Gewährung der Handlungsfreiheit in diesem Fall nicht schützenswertere Interessen der Hausbewohner über das Maß hinaus eingeschränkt werden. Soweit zur Meinung des Threaderstellers, nach der gefragt wurde. |
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