In den USA ist eine Nutzerin einer Internet-Tauschbörse zu einer Millionenstrafe verurteilt worden. In Deutschland wäre das nicht möglich, erklärt ein Experte.
Umgerechnet 1,4 Millionen Euro für 24 über eine illegale Börse heruntergeladene und weiterverbreitete Songs: Eine derart hohe Strafe, wie sie jetzt ein US-Gericht einer Frau aufgebrummt hat, müssen Deutsche, die über das Internet illegal Musik tauschen, nicht befürchten.
Strafe soll wehtun
"So hohe Schadenersatzforderungen wie in den USA sind nicht denkbar", sagte Carsten Ulbricht, Rechtsanwalt aus Stuttgart. Die US-Justiz arbeite oft mit dem sogenannten Strafschadenersatz, auf Englisch "punitive damages": Die Strafe soll wehtun! Deshalb sind enorme Summen wie in diesem Fall nichts Außergewöhnliches. Dagegen muss ein Verurteilter hierzulande laut dem IT-Rechts-Experten in aller Regel nur den materiell entstandenen Schaden ersetzen. Es sei denn, es geht etwa nach einer Körperverletzung um Schmerzensgeld.
Quelle: n24.de
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