Jetzt kostenlos anmelden!
das allgemeine Forum mit dem X      
JETZT kostenlos registrieren!
Antwort LinkBack Themen-Optionen
Alt 26.08.2009, 10:45   #1
Benutzerbild von Alpenkraut
Alpenkraut
X-Hobby-Spammer

Richter klagt gegen Handyverbot am Steuer


Weil ein Amtsrichter der Meinung ist, dass das Handyverbot den Gleichheitsgrundsatz verletzt, hat dieser das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. Denn andere Dinge sind beim Fahren schliesslich erlaubt!

ein wenig mehr dazu
http://www.derwesten.de/nachrichten/...31/detail.html
 
Alt 26.08.2009, 14:38   #2
Benutzerbild von And-E
And-E
Xler

AW: Richter klagt gegen Handyverbot am Steuer


Na endlich einer der sich traut ...
 
Alt 26.08.2009, 19:12   #3
Benutzerbild von Engelchen
Engelchen
Löwenzahntiger

AW: Richter klagt gegen Handyverbot am Steuer


Ganz falsch liegt er ja damit nicht. z. B. Rauchen am Steuer ist ja auch nicht verboten und das lenkt doch teilweise auch arg ab.
 
Alt 26.08.2009, 19:15   #4
Benutzerbild von Ravenheart
Ravenheart
Discordianer

AW: Richter klagt gegen Handyverbot am Steuer


Ich wäre dafür auch ähnliche gefährliche Dinge am Steuer zu verbieten. Auch wenn ich jetzt bestimmt wieder geschlagen werden, aber Rauchen gehört auch definitiv dazu.
 
Alt 26.08.2009, 19:17   #5
Benutzerbild von tomte
tomte
ex-3dwinler

AW: Richter klagt gegen Handyverbot am Steuer


Zitat von Engelchen  Beitrag anzeigen
Ganz falsch liegt er ja damit nicht. z. B. Rauchen am Steuer ist ja auch nicht verboten und das lenkt doch teilweise auch arg ab.

Radio hören alleine reicht auch schon, geschweige denn Radio einstellen...
 
Alt 26.08.2009, 19:18   #6
Benutzerbild von Engelchen
Engelchen
Löwenzahntiger

AW: Richter klagt gegen Handyverbot am Steuer


Bin ich jedenfalls auch mal gespannt was dabei rauskommt. Hätte auch nichts dagegen, wenn das Rauchen am Steuer verboten werden würde

Edit: @tomte Da haste allerdings Recht, war von mir auch nur eins von sicher unzähligen Beispielen.
 
Alt 26.08.2009, 20:23   #7
Benutzerbild von Neuromancer
Neuromancer

AW: Richter klagt gegen Handyverbot am Steuer


Nach geschätzt sieben Fantastilllarden Kilometern Fahrpraxis, mache ich mal folgende Aufstellung:

Ablenkung in %:

Radio hören: 5
dran rumfummeln mit Blick aufs Display: 50
... auf die Strasse: 10
Teflonieren mit Freisprecher: 20
... ohne: 40
Rauchen: 10
streiten mit Partner: 30
am PDA/Navi/CarPC rumspielen: 50
verliebt in den Innenspiegel schauen und Makeup kontrollieren: 100
mit anderen Fahrern flirten: 100
Baby auf Beifahrersitz beruhigen: 100

Der Gesetzgeber sagt in den meisten Ländern so in etwa:

Ein Fahrzeuglenker muss seine Aufmerksamkeit grundsätzlich dem Verkehrsgeschehen widmen. Er muss Verkehrssituationen richtig erfassen, dementsprechend handeln und auch rasch und zweckmässig auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren können.

Das magische Stichwort ist wie üblich Verhältnismässigkeit. Das Problem ist aber daß man in Gegensatz zu Delikten wie überhöhter Geschwindigkeit keine große Möglichkeit der Kontrolle hat.
 
Alt 26.08.2009, 21:34   #8
Benutzerbild von LostSoul
LostSoul

AW: Richter klagt gegen Handyverbot am Steuer


Moin!

Die Arbeit hätte man sich sparen können, da sich das BVerfG damit schon beschäftigt und darüber geurteilt hat:
BVerfG, Beschluss vom 18. April 2008 - 2 BvR 525/08 ( http://www.bundesverfassungsgericht....bvg08-054.html )
 
Alt 26.08.2009, 21:46   #9
Benutzerbild von Engelchen
Engelchen
Löwenzahntiger

AW: Richter klagt gegen Handyverbot am Steuer


Naja, dass die daran gescheitert ist heißt ja nicht, dass mans nicht nochmal versuchen kann. Vielleicht hatte sie einfach die schlechteren Argumente. Oder ist es so, dass wenn da einmal geurteilt wurde, es keine anderen Klagen mehr geben darf? Kenn mich da nun gar nicht aus, deswegen frag ich.
 
Alt 26.08.2009, 22:01   #10
Benutzerbild von LostSoul
LostSoul

AW: Richter klagt gegen Handyverbot am Steuer


Moin!

Grundsätzlich kann das gleiche Thema durchaus erneut vorgelegt werden, da es sich ja immer um Einzelentscheidungen handelt. Allerdings wurde die Vorlage der RAin gemäß §93b i.V.m. §93a BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen, d.h. das BVerfG sah in der vorgelegten Frage (Verfassungswidrigkeit der Regelung des das Handyverbots) keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung.

Demach ist es zumindest unwahrscheinlich, dass sich der zuständige Senat dieses Mal anders entscheiden wird, denn die rechtliche Situation hat sich nicht geändert. Aber vielleicht überkommt es sie und es wird tatsächlich zur Entscheidung angenommen.
 

Antwort

Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Was tun gegen Sodbrennen? now Beauty & Gesundheit 18 17.05.2011 11:14
Videowarnung gegen SMS am Steuer Alpenkraut X-Lounge 1 23.08.2009 17:09
Das Arbeitszimmer und die Steuer blueberry News 2 04.08.2009 20:43
Internet-Steuer soll notleidenden Zeitungen helfen icehouse Politik & Wirtschaft 4 23.07.2009 17:57
Frau am Steuer..... AquaBoy FUN-Ecke 2 31.05.2008 09:47

Hunderassen | Elternforum | Nagelforum

forenlist.de Deine Forenliste Ranking-Hits computer
Sedo - Domains kaufen und verkaufen etracker® Web-Controlling statt Logfile-Analyse